Blog – Jocelyne Lopez

Archiv für November, 2014

Gesetzverstöße durch Behörden: Die Staatsanwaltschaften sind dafür da, um den Staat vor den Bürgern zu schützen

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln

sowie

CERN Neutrinoexperiment: Den Rechtsweg zu einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen

 

wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014 eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf meinen heutigen Beitrag in dieser Diskussion aufmerksam:

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12.11.14 – Zitat Jocelyne Lopez:

Im Fall der Vorwürfe der Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Bundesbehörde PTB im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments, haben wir schon mehrere Rechtsinstrumente eingesetzt:

– Bürgeranfrage an die Behörde PTB nach Informationsfreiheitsgesetz,

– Beschwerden und Widersprüche an die PTB wegen ihren mangelhaften Antworten auf unsere Bürgeranfrage,

– Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde der PTB, das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie,

– Petition beim Deutschen Bundestag als zuständige Legislative und Kontrollinstanz der PTB,

– sowie zuletzt Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel als oberste Hierarchie der Bundesbehörde PTB.

Sollte die Bundeskanzlerin auf die Beschwerde nur Blabla oder gar nichts antworten und keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtskonformität veranlassen – wovon auszugehen ist – wäre dann der nächste Schritt zur Ausschöpfung des Rechtsweges eine Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 § 3 zu erstatten und die Erhebung der öffentlichen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zur gerichtlichen Prüfung der Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe zu fordern.

Es ist wie gesagt davon auszugehen, dass die Bundeskanzlerin auf die Beschwerde nicht reagieren wird – höchstens nur Blabla und hoch wahrscheinlich nicht mal das.

Der nächste Schritt zur Ausschöpfung des Rechtsweges zu einer Verfassungs-beschwerde wäre dann die Erstattung einer Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen GG Art. 5 § 3.

Auch dieser Schritt wird mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben: Die Staatsanwaltschaft wird unsere Strafanzeige mit der Begründung einstellen, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Auch die Staatsanwaltschaften auf den Dienstweg bis zum Bundesministerium der Justiz werden diese Begründung beharrlich schleppen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Eine Staatsanwaltschaft erhebt nie die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit gegen eine Behörde, nie. Ist so. Das ist zwar tiefgründig verfassungswidrig, aber es ist so.

Den Grund dafür hat mir Ekkehard Friebe kürzlich mit einem Spruch gegeben, den ich noch nicht kannte, der aber in aller Knappheit die Umstände beschreibt: Es ist ja bekannt, dass die Staatsanwaltschaften da sind, um den Staat vor den Bürgern zu schützen.

Das Mechanismus ist auch nachvollziehbar: Nicht die Wähler sind in erster Linie für die Politiker wichtig, sondern über die Wähler die Kontrolle der Exekutive, also die Kontrolle der Behörden, weil sie dadurch die konkreten Möglichkeiten haben, ihre Politik umzusetzen. Die Behörden sind ja konkret die Instrumente der Regierungen, um alle Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Politik vorzunehmen. Dafür brauchen die Regierungen notfalls eine Immunisierung gegen Recht und Gesetz, die ihnen von den Staatsanwaltschaften jederzeit gewährt wird: die Regierungen kontrollieren ja auch die Staatsanwaltschaften als Organe der Exekutive. Einzig die Gerichte stehen nicht unter der Kontrolle der Regierungen, deshalb ist es für sie wichtig, den Bürgern den Weg zu den Richtern zu versperren.

Dieses Mechanismus habe ich versucht zu beschreiben anläßlich einer Erfahrung im Bereich des Einklagens von Tierrechten:

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die zweite

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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CERN-Neutrinoexperiment: Den Rechtsweg zu einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

sowie

Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln,

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wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014 eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 –  § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf Beiträge von mir aufmerksam, als Antworte auf einen Teilnehmer, der davor gewarnt hat, dass der Rechtsweg zur Behebung der beklagten Missstände wegen Einschaltung von spezialisierten Rechtsanwälten sehr teuer sein könnte:

 

09.11.14 – Zitate Jocelyne Lopez:

Die Rechtsinstrumente, die gemäß Grundgesetz jedem einzelnen Bürger zur Verfügung stehen, sind grundsätzlich ohne Rechtsanwaltszwang einsetzbar: Beschwerden, Widersprüchen zu amtlichen Antworten, Petitionen bei Parlamenten, Strafanzeigen, Forderung der Erhebung der öffentlichen Klage auf den Dienstweg der Staatsanwaltschaften. Auch über die Form der Darlegung und Einreichung des Sachverhalts gibt es keine strengen juristischen Vorschriften, sie sind weitgehend frei und die Gerichtsbarkeit ist dabei grundsätzlich bürgerfreundlich: Die Gerichte berücksichtigen, dass ein Bürger nicht ein vollständiges Jurastudium absolvieren muss, um seine Rechte in Anspruch nehmen zu können.

Unser Ausbilder im Öffentlichen Recht im Bereich des Einklagens von Tierrechten betonnte zum Beispiel uns gegenüber als juristischen Laien ausdrücklich: Man darf sich formelle oder gar juristisch bedingte Fehler leisten und nicht davor gehemmt werden und von vorneherein Angst haben, dass sie zwangsläufig zum Scheitern vor Gericht führen könnten. Die Gerichte sollen detailliert das Recht sprechen, nicht wir. Auch wird von jedem Gericht berücksichtigt, dass jeder Bürger im Rahmen seiner individuellen Ausdrucksmöglichkeiten, seien sie auch mangelhaft, ein Recht darauf hat, gehört zu werden.

Jede angesprochene öffentliche Stelle ist ohnehin durch Rechtsbehelfsbelehrung verpflichtet, den Bürger zu orientieren und einen formellen Fehler zu korrigieren, wie zum Beispiel die richtige zuständige Stelle für das Anliegen zu nennen, falls sie vom Bürger nicht richtig angesprochen wurde. Beim Einklagen von Grundrechten ist die Gerichtsbarkeit ohnehin grundsätzlich bürgerfreundlich – je näher an das Bundesverfassungsgericht, desto bürgerfreundlicher. Auch beim Einreichen einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht sind die Bedingungen bürgerfreundlich: Es gibt keine Zulassungs- und Gerichtskosten, sowie auch keinen Rechtsanwaltszwang, es dürfen dabei grundsätzlich sich das Gericht und der Bürger allein gegenüberstehen.

Möglicherweise ist in der Tat die Einschaltung eines Rechtsanwalts dabei nützlich bzw. empfohlen. Sie könnte aber nicht zwangsläufig für den Erfolg maßgeblich sein: Man kann dabei hoffen, dass es für die Verfassungsrichter als Sympathieträger empfunden wird, wenn ein einfacher Bürger seine Rechte allein verteidigt, wer weiß? Hier möchte ich immer an die Durchhalteparole unseres Ausbilders Gerhard Oesterreich denken: Wir sollen immer daran denken, dass wir einen Koloss zu bewegen haben, dass aber auch Kolosse sich bewegen lassen…

Wie oben schon dargelegt wurde, ist der Rechtsweg zur Verteidigung seiner Grundrechte für jeden Bürger gesetzlich als weitgehend kostenfrei vorgesehen worden – was in einem Rechtsstaat auch nachvollziehbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht setzt aber als Bedingung zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde, dass der Bürger den Rechtsweg zur Behebung der von ihm beklagten Missstände ausgeschöpft hat und erfolglos geblieben ist, sonst wird die Beschwerde nicht zugelassen.

Der Rechtsweg für den Bürger besteht wie oben dargelegt worden aus dem Einsatz der verschiedenen Rechtsinstrumente, die jedem Bürger im öffentlichen Recht zustehen: Beschwerden, Petitionen, Strafanzeigen, Aufforderung zur Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaften. Deshalb ist es erforderlich, die mühsame Systematik der Ausschöpfung des Rechtsweges vorab durchzuziehen.

Im Fall der Vorwürfe der Verstöße gegen das Grundgesetz durch die Bundesbehörde PTB im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments, haben wir schon mehrere Rechtsinstrumente eingesetzt:

– Bürgeranfrage an die Behörde PTB nach Informationsfreiheitsgesetz,

– Beschwerden und Widersprüche an die PTB wegen ihren mangelhaften Antworten auf unsere Bürgeranfrage,

– Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde der PTB, das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie,

– Petition beim Deutschen Bundestag als zuständige Legislative und Kontrollinstanz der PTB,

– sowie zuletzt Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel als oberste Hierarchie der Bundesbehörde PTB.

Sollte die Bundeskanzlerin auf die Beschwerde nur Blabla oder gar nichts antworten und keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtskonformität veranlassen – wovon auszugehen ist – wäre dann der nächste Schritt zur Ausschöpfung des Rechtsweges eine Strafanzeige gegen die Behörde PTB wegen Vorwürfen der Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 § 3 zu erstatten und die Erhebung der öffentlichen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zur gerichtlichen Prüfung der Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe zu fordern.

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Siehe auch:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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Verstöße gegen das Grundgesetz durch die PTB: Angela Merkel muss selbst handeln

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?, wo ich darüber berichtet habe, dass ich am 02.09.2014  eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet habe, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch die Bundesbehörde  Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)  anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments in Kenntnis zu setzen.

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Es hat sich eine Diskussion über diese Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich des entsprechenden Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf meinen heutigen Beitrag zu diesem Sachverhalt  aufmerksam: Diskussion über die Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel

 

09.11.14 – Zitat Jocelyne Lopez:

Drei Hinweise, da im Hintergrund die Frage gestellt wurde, ob Angela Merkel hier überhaupt ermächtigt ist, etwas zu tun:

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1. Es handelt sich bei einer Beschwerde um ein im Grundgesetz vorgesehenes Rechtsinstrument, und zwar im § 17 GG “Petitionsrecht”:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.”

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2. Angela Merkel ist als Regierungschefin die oberste Hierarchie der Exekutive auf Bundesebene, sprich die oberste Hierarchie aller Bundesbehörden, sprich die oberste Hierarchie der Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Angela Merkel ist also der Boss der PTB.

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3. Angela Merkel ist dabei an die Gesetze und an ihre Umsetzung gemäß Art. 20 GG gebunden. Verweigert sie die Umsetzung von Gesetzen nach Kenntnisnahme einer Missachtung, ist sie direkt verantwortlich. Auch im Bonner Kommentar zum Art. 5 Abs. 3 “Wissenschaftsfreiheit” wird ausdrücklich auf die unmittelbare Bindung aller Staatsorganen an die Gesetzgebung über die Wissenschaftsfreiheit hingewiesen, wie ich es auch in diesem Kontext mehrmals zitiert habe:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 “Wissenschaftsfreiheit”:

“Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. “ [Hervorhebung in der Quelle]

“Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt […], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern […], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben.” [Hervorhebungen in der Quelle]

Angela Merkel ist also per Grundgesetz nicht nur ermächtigt, sondern verpflichtet, die Einhaltung und Umsetzung von geltenden Gesetzen zu veranlassen.

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In diesem konkreten Fall habe ich sie aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Wiedererstellung der Rechtskonformität direkt zu veranlassen, die einfach und ohne weiteren Aufwand oder Kosten vorzunehmen sind:
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1. dass die von mir gestellte, maßgebliche Frage beantwortet wird: Sind für die Umrechnung (Synchronisierung) der Satellitenzeit auf die terrestrischen Uhren die Lorentztransformationen der Speziellen Relativitätstheorie oder der Sagnac-Effekt angewendet worden? Jeder erkennt nämlich, dass bei Annahme verschiedener Effekte auch verschiedene Ergebnisse herauskommen. Eine Behörde, die eine solche Frage nicht beantworten will oder nicht beantworten kann, blamiert sich vor aller Öffentlichkeit und verletzt die Bürgerrechte.
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2. dass die offizielle Kommunikation der Ergebnisse des CERN-Neutrinoexperiments an alle betroffenen öffentlichen Stellen im Bildungs und Forschungssystem, sowie an die Öffentlichkeit und die Presse dahingehend korrigiert wird, dass im Diskurs der Wissenschaften auch andere Interpretationen als nur eine Bestätigung der Relativitätstheorie erlaubt sind, sowie dass Theorien und Modelle weltweit existieren, die zur widerspruchsfreien Auswertung der Messwerte und zur schlüssigen Interpretation der Ergebnisse herangezogen werden dürfen,
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3. dass Publikationen aus der kritischen Literatur in die Bibliothek des CERN offiziell aufgenommen werden, die Gegenpositionen zur Verwendung der Lorentztransformation, des Sagnac-Effekts und der GPS-Technologie im Rahmen des CERN-Neutrinoexperiments vertreten,
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4. dass für das vom Petitionsausschuss in seinem Bescheid als maßgeblich benannte “Wissenschaftssystem” eine klare rechtliche Grundlage nachgewiesen oder aber das neue Konstrukt eines “Wissenschaftssystems” künftig nicht weiter als Argument gegenüber dem Bürger verwendet wird; denn im Grundgesetz gibt es kein Konstrukt „Wissenschaftssystem“, sondern nur die Wissenschaft durch und in Forschung und Lehre. Das konstruierte “System” scheint nur den Zweck zu haben, eine Beteiligung der interessierten Bürger am wissenschaftlichen Diskurs abzuwehren.
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5. dass die zwei interne, nicht veröffentliche Mitteilungen über die Reparatur des Aufbaus (offizielles Fazit „lockerer Stecker“ als Ursache der Überlichtgeschwindigkeit) nach der ersten Messung im September 2011, die bis jetzt der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, mir aushändigt werden und in der Bibliothek des CERN aufgenommen werden, siehe Link: “Anomalien“ der Neutrino-Anomalie am CERN im September 2011 – Eine kritische Nachuntersuchung. Die Reparatur des Aufbaus wurde mir zwar von der PTB als „vollständig geklärt“ dargestellt (Zitat vom 28.06.2012: „Nach Reparatur ihres Aufbaus kann das nun auch OPERA bestätigen — das ursprüngliche Problem ist also vollständig geklärt, und in dieser Hinsicht ist die Welt wieder in Ordnung“), jedoch bestehen hier im Gegenteil erhebliche Unklarheiten für Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit, die ausgeräumt werden müssen.

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Darüber hinaus komme ich auf die verbindliche Vorgabe des Grundgesetzes zurück:

Bonner Kommentar zum Grundgesetz Art. 5 § 3 “Wissenschaftsfreiheit”:

Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident […] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht.“ [Hervorhebung von J. Lopez]

Dies bedeutet, dass Angela Merkel gemäß Grundgesetz selbst unmittelbar für die Wiederherstellung der Rechtskonformität zuständig und verantwortlich ist. Sie darf zum Beispiel nicht auf meine Beschwerde antworten, ich solle bitte erst einmal klagen bzw. dies oder jenes tun. Sie muss selbst unmittelbar handeln.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

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Wieso ist die Behörde LANUV NRW strafrechtlich nicht verfolgbar?

Anläßlich unserer bis jetzt erfolglosen Bemühungen seit 2012 als eine Gruppe von Tierschützern, unsere Vorwürfe des Verstoßes gegen geltende Gesetze durch die Behörde LANUV NRW bei der Genehmigung von Primatenversuchen im Land Nordrhein-Westfalen gerichtlich prüfen zu lassen, wurden wir kürzlich mit einer  kuriosen Grundsatzfrage konfrontiert, die zwingend einer allgemeinen juristischen Klärung bedarf:

Die Staatsanwaltschaft Bochum, an die wir zwei Strafanzeigen gegen die Behörde LANUV NRW 2012 und 2014 erstattet haben, hat nicht nur unsere Strafanzeigen willkürlich eingestellt, sondern belehrt uns jetzt, dass die Behörde LANUV NRW wegen Verstößen gegen geltende Gesetze strafrechtlich nicht verfolgbar sei. Wie kann es angehen?

Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts:

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Genehmigung der Primatenversuche an der Uni Bochum durch LANUV NRW:

Am 05.11.2012 haben wir eine Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen begründeten Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 7 und 8 bei der Staatsanwaltschaft Bochum erstattet. Die Staatsanwaltschaften im lückenlosen Dienstweg bis zum Justizministerium NRW haben die Strafanzeige willkürlich eingestellt, mit der unhaltbaren Begründung, es lägen keine Anhaltspunkte bzw. keinen Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vor. Sie weigern sich hartnäckig,  die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit aufzuheben, damit ein Gericht die Stichhaltigkeit unserer Vorwürfe prüft und Recht spricht.

Am 17.09.2014 haben wir eine Vorschaltebeschwerde zum Klageerzwingungs-verfahren bei der Staatsanwaltschaft Bochum eingereicht. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Bochum weiterhin mit der schon vorgebrachten Begründung zurückgewiesen, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen, jedoch mit einer neuen Begründung, die uns in Staunen versetzt hat: Die Staatsanwaltschaft sei für die strafrechtliche Verfolgung einer Behörde nicht zuständig, da es  hierbei um  ein „verwaltungsrechtliches Handeln“ geht, siehe Bescheid der Staatsanwaltschaft Bochum AZ 41 Ujs 61/12A:

21.08.2014 – Bescheid der Staatsanwaltschaft Bochum wegen endgültigen Einstellung der Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum

….

Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE durch LANUV NRW:

Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Behörde LANUV NRW wegen begründeten Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE erstattet.

Am 03.09.2014 informierte uns die Staatsanwaltschaft Bochum, dass unsere Strafanzeige wegen der üblichen, unhaltbaren Begründung eingestellt wurde, dass keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlägen, sowie wiederholt mit der neuen kuriosen Begründung, dass die Staatsanwaltschaften zur strafrechtlichen Verfolgung einer Behörde nicht zuständig seien, siehe Bescheid der Staatsanwaltschaft Bochum AZ 41 UJs 101/14:

03.09.14 – Bescheid der Staatsanwaltschaft Bochum über die Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

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Wie kann es angehen, dass eine Behörde im Verwaltungsrecht nicht strafrechtlich verfolgbar sei? Wie können dann etwaige Gesetzverstöße einer Behörde strafrechtlich verfolgt und gerichtlich geprüft werden? Etwa zivilrechtlich? Es ist wohl nicht möglich, eine Behörde vor einem Zivilgericht strafrechtlich zu verfolgen, oder?

Dies ist eine Grundsatzfrage, die zwingend einer juristischen Klärung bedarf, denn wenn eine Behörde weder verwaltungsrechtlich noch zivilrechtlich  verfolgbar ist, bedeutet es im Klartext, dass der Staat und seine Organe über dem Gesetz stehen, d.h. tun und lassen dürfen, was sie wollen und sich für ihr Handeln nie zu verantworten brauchen – und es ist verfassungsbedingt nicht möglich, denn niemand steht über dem Gesetz.

Dieser Umstand vernichtet restlos die Grundlage unserer demokratischen Gesellschaftsordnung: Es handelt sich dann bei dem Land Nordrhein-Westfalen nicht um einen Rechtstaat, sondern um einen totalitären Staat. Die Bürger dürfen diese verfassungsrelevante Grundsatzfrage nicht ungeklärt lassen. Wir werden daher den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty,  um eine eindeutige und unmissverständliche Position zu diesem Sachverhalt bitten.

Wir werden über neue Entwicklungen berichten.

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Ergebnis von 22 Jahren Hirnforschung mit Primaten an der Uni Bochum: Zwei Fußballtore!

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen: Die zweite.

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte .

Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss die Frage klären, ob das Land Nordrhein Westfalen ein Rechtsstaat oder ein totalitärer Staat ist

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

Hannelore Kraft versucht aus ihrer Verantwortung wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen zu entweichen

Ministerpräsidentin Hanelore Kraft, es ist Ihre Verantwortung wahrzunehmen, dass die Menschen auf die Straße gehen!

Im Land NRW werden die Rechte der Bürger missachtet: Klageerzwingungsverfahren gegen die Behörde LANUV NRW

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW!

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer: Die staatlich geförderte Forschung ist fest in den Händen von wirtschaftlichen Lobbies

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

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© Bild Norbert Fenske – Photografically


Warum schweigt Angela Merkel über Verstöße gegen das Grundgesetz durch den Staat?

Ich habe am 02.09.2014 im Rahmen des Art. 17 GG „Petitionsrecht“ eine Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet, um sie über Verstöße gegen das Grundgesetz Art. 5 – § 3 „Wissenschaftsfreiheit“ durch staatliche Institutionen aufmerksam zu machen – hier speziell durch die Bundesbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und ihre Aufsichtsbehörde, das Bundesministerium für Energie und Wirtschaft, anläßlich des vollständig mit Steuerngeldern finanzierten CERN-Neutrinoexperiments.

Sie schweigt. Am 03.11.2014 habe ich sie an meine Beschwerde erinnert. Wird sie weiter schweigen?

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Es hat sich eine Diskussion über die Beschwerde an die Bundeskanzlerin Merkel im Kommentar-Bereich dieses Artikels im Blog Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie entwickelt. Insbesondere mache ich auf die heutige Stellungnahme zu diesem Sachverhalt und zu diesem Schweigen der Forschungsgruppe G.O. Mueller aufmerksam:

Diskussion über die Beschwerde an die Bundeskanzlerin Angela Merkel

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 Foto: Bundesregierung/Kugler

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Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE eingestellt

Ich verweise auf unsere Bemühungen seit Juni 2014 als eine Gruppe von Tierschützern, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Transparenz über die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE in Münster bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW herbeizuführen, siehe eine komplette Zusammenstellung der bisherigen Auseinander-setzungen:

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

 

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Am 04.08.2014 haben wir eine Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bei der Genehmigung der Tierhaltung im Affenlabor COVANCE erstattet, siehe:

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Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster – 04.08.2014

Anlage 1 zur Strafanzeige: Unsere Bürgeranfrage an LANUV NRW vom 22.06.2014

Anlage 2 zur Strafanzeige: Antwort von LANUV NRW vom 25.07.2014 auf unsere Bürgeranfrage

Anlage 3 zur Strafanzeige: Unser Brief vom 30.07.2014 an LANUV NRW über seine Antworte auf unsere Bürgeranfrage

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Neue Entwicklung:

Mit Bescheid vom 03.09.2014 hat die Staatsanwaltschaft Bochum unsere Strafanzeige eingestellt, mit der üblichen Begründung, es lägen „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine verfolgbare Straftat vor –  und mit der neuen, originellen Begründung, es sei ohnehin nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaften, das Verwaltungshandeln einer Behörde auf seine Rechtsmäßigkeit hin zu überprüfen. Ach so?

Die Begründung der Staatsanwaltschaft Bochum, die Strafanzeige einzustellen, da keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestünden, ist aus meiner Sicht sowohl unsachgemäß, als auch fahrlässig.

Wie wir es detailliert in der Anlage 3 der Strafanzeige dargelegt haben, sind aus der Antwort vom 25.07.2014 auf unsere Bürgeranfrage durch die Behörde LANUV NRW Verstöße gegen §§ 1, 2, 7, 8 und 11 bzgl. den Haltungsbedingungen der Tiere im Affenlabor COVANCE ersichtlich, nachstehend kurz zusammengefasst:

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  • Kein Mensch kann das Zusammenpferchen von 3 erwachsenen Makaken  bzw. von 3 Muttertieren mit jeweiligem Nachwuchs in winzigen „Gruppenkäfigen“ mit den Maßen 2,48 m hoch x 1,51 m breit x 1,51 m tief als die vom TierSchG in §§ 2 und 7 verbindlich vorgeschriebene artgerechte Haltung mit Berücksichtigung des artgemäßen Bewegungsbedarfs erkennen – kein Mensch kann das erkennen! Dies gilt auch für die Haltung der Marmosetten.
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  • Diese gemäß TierSchG §§ 2 und 7 nicht-artgerechte Haltung stellt die vom TierSchG § 11 geforderte Professionalität der Tierhalter und Tierbetreuer in diesem Labor in Frage.
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  • Diese nach TierSchG §§ 2 und 7 nicht-artgerechte Haltung verletzt das Grundrecht jedes Bürgers gemäß TierSchG § 1, seiner persönlichen Verantwortung für das Leben und das Wohlbefinden des Tiers als Mitgeschöpf nachzukommen: Kein Bürger darf gemäß TierSchG § 1 zulassen, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden..
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  • Die Einzelhaltung von Primaten ist gesetzlich verboten. Nach ihren eigenen Aussagen genehmigt LANUV NRW die Einzelhaltung von männlichen Tieren im Affenlabor COVANCE und habe nach Informationen der Ärztevereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. 2010 ein Forschungsvorhaben genehmigt, wo Makaken aus Mauritius mindestens zwölf Wochen lang einzeln und ohne Blickkontakt zu ihren Artgenossen in Käfigen mit einer Größe von 60 x 60 x 90 cm gehalten wurden.
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Vor diesem Hintergrund entbehrt die Aussage der Staatsanwaltschaft Bochum jeglicher Grundlage, es gäbe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat und muss von den Bürgern nicht hingenommen werden.

Darüber hinaus entbehrt aus meiner Sicht die Aussage der Staatsanwaltschaft Bochum ebenfalls jeglicher Grundlage, sie sei ohnehin nicht zuständig für diesen Sachverhalt, da es sich um ein „verwaltungsrechtliches Handeln“ der Behörde handele, das von Staatsanwaltschaften auf seine Rechtsmäßigkeit hin nicht zu überprüfen sei. Wer soll sonst das Handeln einer Behörde auf seine Rechtsmäßigkeit hin überprüfen, wenn nicht die Staatsanwaltschaft durch Einleitung von Ermittlungen?

Es obliegt daher der Staatsanwaltschaft Bochum aus unserer Sicht Ermittlungen einzuleiten und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit zu erheben, zur gerichtlichen Prüfung der begründeten Vorwürfe des Verstoßes gegen das geltende Tierschutzgesetz §§ 1, 2, 7, 8 und 11 durch die Behörde LANUV NRW bei der Genehmigung der Haltung der Tiere im Affenlabor COVANCE.

Es sei auch in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass die Primatenversuche im Affenlabor COVANCE seit Jahrzehnten erhebliche Kollateralschäden für Menschen und Gesellschaft durch eine gravierende und anhaltende Störung des öffentlichen Friedens verursachen. Eine gerichtliche Prüfung dieses Sachverhaltes ist daher dringend erforderlich.

Wir werden daher diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht einfach hinnehmen und über weitere Entwicklungen berichten.

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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Primatenversuche an der Uni Bochum: Keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat?

Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW!

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

17.07.2014 – Gebührenerhebung bei der Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor Covance: Vermittlung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Hannelore Kraft versucht aus ihrer Verantwortung wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen zu entweichen

Ministerpräsidentin Hanelore Kraft, es ist Ihre Verantwortung wahrzunehmen, dass die Menschen auf die Straße gehen!

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer: Die staatlich geförderte Forschung ist fest in den Händen von wirtschaftlichen Lobbies

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

 

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© Bild Justicia Norbert Fenske – Photografically


Einstellung unserer Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW: Keine Anhaltpunkte für eine verfolgbare Straftat?

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Informations-freiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW! , der folgende Missstände ersichtlich macht:

Das Informationsfreiheitgesetz ist äußerst wichtig für unseren Kampf gegen Tierversuche: Mit den Informationen der für die Genehmigung der Versuche zuständigen und verantwortlichen Behörden können wir nämlich nachweisen, dass die Behörden gegen Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes verstoßen, und somit die Versuche gesetzwidrig sind und verboten werden müssen.

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Die Behörden, die Primatenversuche in der Hirnforschung in Deutschland noch aktuell genehmigen (Tübingen, Frankfurt, Magdeburg, Göttingen) wissen natürlich selbst, dass diese Genehmigungen gesetzlich anfechtbar sind (der Guru der Hirnforscher in Deutschland Wolf Singer hat es ungeniert schon 1999 in den Medien verplappert), deshalb versuchen sie, mit Informationen über diese Versuche an die Öffentlichkeit nicht rauszurücken.

Die Behörde LANUV NRW versucht es mit finanzieller Abschreckung der Aktivisten: die meisten sind eben so wie wir ehrenamtlich privat engagiert und müssen die Kosten für die Informationen von ihrem Privataushalt tragen. Damit hemmt und neutralisiert die Behörde sehr wirksam eine Menge von unerwünschten Initiativen der Tierschützer.

Andere Behörden, wie zum Beispiel die für die Versuche an Primaten in Tübingen und Frankfurt zuständigen Behörden, verweigern den Bürgern von vornherein jegliche Informationen über diese Versuche, indem sie sich damit ausreden, es gäbe „leider“ kein Informationsfreiheitsgesetz in ihrem Bundesland … wie Schade… Damit schützen sie sich auch wirksam vor Initiativen der Tierschützer auf den rechtlichen Weg. Siehe zum Beispiel unsere Petition vom 22.10.14 beim Landtag Hessen, um zu versuchen, Informationen über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt trotzdem zu erzwingen.

Auch im Land Baden-Württemberg versteckt sich die für die Genehmigung der Primatenversuche in Tübingen zuständige Behörde „Regierungspräsidium Tübingen“ hinter der Ausrede, dass in diesem Land kein Informationsfreiheitgesetz existiere und somit den Bürgern  keine Informationen über diese Versuche erteilt werden können… Was für eine Verlogenheit und Verhöhnung der Bürger und Steuerzahler!

Unsere Beschwerde über diese Verweigerung beim Umweltministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde der Behörde „Regierungspräsidium Tübingen“ (der grüne Umweltminister Alexander Bonde) wurde abgeschmettert. Wir haben daher eine Beschwerde an die höchste Hierarchie der Behörden, den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann gerichtet und ihn aufgefordert, auch ohne Informationsfreiheitsgesetz unsere Fragen über die Primatenversuchen in Tübingen beantworten zu lassen, mit einer Fristsetzung für die Beantwortung unserer Beschwerde bis zum 10.11.2014: Primatenversuche in Tübingen: Beschwerde an Ministerpräsident Winfried Kretschmann über Umweltminister Alexander Bonde wegen Missachtung von Bürgerrechten

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Durch die Antworte der Behörde LANUV NRW auf unsere Bürgeranfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zur Herbeiführung der Transparenz über die Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre, konnten wir zum Beispiel folgende Verstöße gegen das geltende Tierschutzgesetz feststellen:
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  • Die Behörde wusste nicht, seit wann sie diese Versuche an der Uni Bochum genehmigt hatte.
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  • Die Behörde wusste nicht, wie viele Tiere insgesamt in der Uni eigenen Zucht für diese Versuche gezüchtet wurden.
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  • Die Behörde wusste nicht, wie viele Tiere nur für die Zucht oder tatsächlich für die Versuche verwendet wurden – fest steht nur, dass alle Tiere getötet wurden: Bei Einstellung der Versuche im August 2012 gab es keine Überlebende.
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  • Die Behörde wusste nicht, was mit den Tieren passieren wird: ihr lag keine Beschreibung der Versuche vor.
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  • Die Behörde wusste nicht bzw. wollte nicht sagen, ob Einwände über die ethische Verträglichkeit dieser Versuche von Mitgliedern der jeweiligen Tierschutz-kommissionen gemäß § 15 TierSchG während der Dauer der Versuche über 22 Jahre ausgesprochen wurden.
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  • Die Behörde wusste nicht, wie lange jedes einzelne Tier für die Versuche verwendet wurde und ob einzelne Tiere mehrfach verwendet wurden – was auch der Fall war.
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  • Die Behörde gab als Forschungszweck der Versuchsreihen „Untersuchung der Hand-Augen-Koordination von Makaken“ an. Sie gab als Grund der Einstellung der Versuche nach 22 Jahren im August 2012 an: Die Untersuchung der Hand-Augen-Koordination von Makaken wurde von der Uni Bochum als abgeschlossen angesehen.
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  • Die Behörde gab als brauchbare neue Erkenntnisse der Versuche für die Gesundheit von Menschen oder Tieren gemäß Vorgabe des TierSchG folgendes an: Durch diese Versuche konnte der Torwart der Fußballnationalmannschaft Jens Lehmann zwei Tore bei der Fußball WM 2006 in Argentinien halten.
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  • Die Behörde hat sich zur Vermeidung von Wiederholungs- und Doppelversuchen gemäß TierSchG nicht erkundigt, ob diese Versuche schon woanders durchgeführt werden oder durchgeführt wurden. Sie wusste jedoch auf jeden Fall zumindest, dass die gleichen Versuche schon an der Uni Bremen langjährig liefen: Sie hat sich ja ausdrücklich auf das skandalöse Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2014 berufen, um „nachzuweisen“, dass diese Versuche als ethisch vertretbar anzusehen seien.
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  • Die Behörde hat sich nicht erkundigt, ob geeignete tierversuchsfreie Forschungsmethoden in der Hirnforschung zur Verfügung stehen, die gemäß TierSchG vorzuziehen sind – es gilbt welche, und sie sind schon im Einsatz.

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NB: Die Staatsanwaltschaft Bochum hat unsere Strafanzeige gegen die Behörde LANUV NRW wegen Vorwürfen von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz mit der Begründung eingestellt: Es gäbe keine Anhaltspunkte bzw. keinen Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat (!!!!!!!!!!!!!!)

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

25.06.2014 – Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

07.07.2014 – LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenlabor Covance ab

28.07.2014 – LANUV NRW: Wieder einmal abschreckende Gebührenerhebung: Jetzt Bürgeranfrage wegen Affenlabor Covance in Münster.

17.07.2014 – Gebührenerhebung bei der Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor Covance: Vermittlung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley: Die Verfassung wurde zur Farce!

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Ergebnis von 22 Jahren Hirnforschung mit Primaten an der Uni Bochum: Zwei Fußballtore!

Hannelore Kraft versucht aus ihrer Verantwortung wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen zu entweichen

Ministerpräsidentin Hanelore Kraft, es ist Ihre Verantwortung wahrzunehmen, dass die Menschen auf die Straße gehen!

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

Der grüne Umweltminister Alexander Bonde verweigert jegliche Auskünfte über die Affenversuche in Tübingen

Primatenversuche in Tübingen: Beschwerde an Ministerpräsident Winfried Kretschmann über Umweltminister Alexander Bonde wegen Missachtung von Bürgerrechten

31.07.2014 – Umweltministerin Priska Hinz verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an den Hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier über Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuche des Wolf Singer

16.10.2014 – Ministerpräsident des Landes Hessen Volker Bouffier verweigert jegliche Auskünfte über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

Informationsfreiheitsgesetz: Die Petition beim Landtag Hessen über die Tierversuche des Wolf Singer wurde registriert

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?

Wie weit reichen die bedeutsamen Verbindungen des Wolf Singer, wofür er ein Bundesverdienstkreuz verpasst bekommen hat?

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Primatenversuche in Tübingen: Den Präsidenten der Behörde Regierungspräsidium Tübingen zum Kadi schicken!

Primatenversuche in Tübingen: Demonstration des Entsetzens und der Wut!

Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!

Primatenversuche in Tübingen und in Bochum: Der Verrat der Partei DIE GRÜNEN

Tierversuche sind eine unannehmbare Verletzung der Grundrechte der Bürger

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen: Die zweite.

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte .

Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss die Frage klären, ob das Land Nordrhein Westfalen ein Rechtsstaat oder ein totalitärer Staat ist

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

Frage an Hannelore Kraft im Abgeordneten-Watch – Demokratie und Bürgerrechte

Der totalitäre Staat NRW der Hannelore Kraft hat wieder zugeschlagen

Im Land NRW werden die Rechte der Bürger missachtet: Klageerzwingungsverfahren gegen die Behörde LANUV NRW

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer: Die staatlich geförderte Forschung ist fest in den Händen von wirtschaftlichen Lobbies

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© Bild Norbert Fenske – Photografically


Informationsfreiheitsgesetz: Erfolg vor Gericht gegen die Behörde LANUV NRW!

Ich habe in diesem Blog ausführlich darüber berichtet, dass wir 2012 als eine Gruppe von Tierschützern mit der Erhebung von abschreckenden Gebühren im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes durch die Behörde LANUV NRW konfrontiert wurden, und zwar anläßlich einer Bürgeranfrage zur Herbeiführung der Transparenz über die Primatenversuche in der Hirnforschung an der Uni Bochum.

Meine Klage (selbst beim Gericht eingereicht, es gibt keinen Rechtsanwaltszwang) wegen Erhebung einer Gebühr von 60 Euro durch LANUV NRW wurde von einem Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf am 07.02.2014  regelrecht abgeschmettert, eine Farce, nach dem Motto: Ich solle mich bitte für 60 Euro nicht so anstellen, wo sind wir hier, die Gebührenerhebung sei ja ausgerechnet vom Gesetzgeber als Abschreckung der Bürger vorgesehen worden, damit nicht jede Daherkommende wie ich auf die Idee kommt, Fragen an Behörden zu stellen, nur weil sie glaube, es sei umsonst, eine Behörde braucht ohnehin nur Fragen von Bürgern zu beantworten wenn es ihr gerade danach ist und sonst basta, was fällt mir ein, die kostbare Zeit des ehrwürdigen, fünfköpfigen Gerichts mit meinen lächerlichen 60 Euro zu verplempern, ich solle bitte beschleunigt nach Hause gehen und die Gebühr ohne zu mucksen zahlen, plus Gerichtskosten bitteschön (ca. 110 Euro), wo sind wird hier. Unser Ausbilder im öffentlichen Recht, der Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich, der im Gerichtssaal als Zuschauer anwesend war, wäre vor Beschämung fast in den Boden versunken. Ein Berufungsverfahren gegen diese Farce kam für uns wegen Rechtsanwaltszwang nicht in Frage, das ist ja extrem teuer. Siehe meine Berichtserstattungen über diese unsägliche Gerichtsverhandlung mit weiterführenden Links : Verwaltungsgericht Düsseldorf: Was will diese Tussi von uns?

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Drei vorangegangenen, gleichen Klagen von Gisela Urban  (auch selbst beim Gericht eingereicht) im Rahmen desselben Auskunftsersuchen zur Herbeiführung der Transparenz über die Primatenversuche an der Uni Bochum wegen Gebühren-erhebungen von insgesamt 429 Euro wurden dagegen am 31.10.2014 zugunsten der Bürgerin beschieden, siehe Informationen von Gisela Urban in ihrem Blog:

Tierfreunde ohne Grenzen e.V. – Aktuelles:

Der Informationsfreiheit durch transparente und niedrige Gebühren gem. dem IFG ist erfolgreich vom Gericht geholfen worden:

Heute, am 31.10.2014, wurden die verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Gebührenbescheide der LANUV – Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW i.S. Durchführung von Primatenversuchen in der Ruhr-Universität Bochum (RUB) – im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, Sitzungssaal VI, Erdgeschoss verhandelt mit dem Ergebnis, daß

der Gebührenbescheid in Höhe von 105 Euro der LANUV NRW vom 27.07.2012 aufgehoben wurde,

der Gebührenbescheid in Höhe von 200 Euro der LANUV NRW vom 18.10.2012 aufgehoben wurde und

der Gebührenbescheid in Höhe von 124 Euro der LANUV NRW vom 20.11.2012 auf 20 Euro festgelegt worden ist.

Sobald mir die entsprechende Urteile und Protokolle vorliegen, werde ich weiteres hier berichten.

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Wir freuen uns sehr über dieses Urteil, das dazu beiträgt, das unter den Tierschützern seit Jahrzehnten  stark  angekratzte Vertrauen an die Justiz ein Stück wiederherzustellen!

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Siehe auch in diesem Gesamtkontext:

In Gedenken an den Tierschützer und Tierrechtler Gerhard Oesterreich

25.06.2014 – Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

07.07.2014 – LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenlabor Covance ab

28.07.2014 – LANUV NRW: Wieder einmal abschreckende Gebührenerhebung: Jetzt Bürgeranfrage wegen Affenlabor Covance in Münster.

17.07.2014 – Gebührenerhebung bei der Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor Covance: Vermittlung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley: Die Verfassung wurde zur Farce!

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Ergebnis von 22 Jahren Hirnforschung mit Primaten an der Uni Bochum: Zwei Fußballtore!

Hannelore Kraft versucht aus ihrer Verantwortung wegen Missachtung von Gesetzen im Land Nordrhein-Westfalen zu entweichen

Ministerpräsidentin Hanelore Kraft, es ist Ihre Verantwortung wahrzunehmen, dass die Menschen auf die Straße gehen!

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Primatenversuchen an der Uni Bochum

Strafanzeige gegen LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE

Hat LANUV NRW die Tierhaltung im Affenlabor COVANCE blind genehmigt?

Der grüne Umweltminister Alexander Bonde verweigert jegliche Auskünfte über die Affenversuche in Tübingen

Primatenversuche in Tübingen: Beschwerde an Ministerpräsident Winfried Kretschmann über Umweltminister Alexander Bonde wegen Missachtung von Bürgerrechten

31.07.2014 – Umweltministerin Priska Hinz verweigert jegliche Auskunft über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an den Hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier über Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuche des Wolf Singer

16.10.2014 – Ministerpräsident des Landes Hessen Volker Bouffier verweigert jegliche Auskünfte über die Tierversuche des Wolf Singer in Frankfurt

Informationsfreiheitsgesetz: Die Petition beim Landtag Hessen über die Tierversuche des Wolf Singer wurde registriert

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie korrupt ist das Forschungssystem mit Tierversuchen im Land Hessen?

Wie weit reichen die bedeutsamen Verbindungen des Wolf Singer, wofür er ein Bundesverdienstkreuz verpasst bekommen hat?

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Primatenversuche in Tübingen: Den Präsidenten der Behörde Regierungspräsidium Tübingen zum Kadi schicken!

Primatenversuche in Tübingen: Demonstration des Entsetzens und der Wut!

Proteste gegen Primatenversuche in Tübingen: Nur die Spitze des Eisberges!

Primatenversuche in Tübingen und in Bochum: Der Verrat der Partei DIE GRÜNEN

Tierversuche sind eine unannehmbare Verletzung der Grundrechte der Bürger

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen

Das Zombie-Parlament des Lands Nordrhein-Westfalen: Die zweite.

Das Zombie-Parlament des Landes Nordrhein-Westfalen: Die dritte .

Das Land NRW ist kein Rechtsstaat: Fallbeispiel der Tierversuche an der Uni Bochum

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss die Frage klären, ob das Land Nordrhein Westfalen ein Rechtsstaat oder ein totalitärer Staat ist

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

Frage an Hannelore Kraft im Abgeordneten-Watch – Demokratie und Bürgerrechte

Der totalitäre Staat NRW der Hannelore Kraft hat wieder zugeschlagen

Im Land NRW werden die Rechte der Bürger missachtet: Klageerzwingungsverfahren gegen die Behörde LANUV NRW

Ehemaliger Gesundheitsminister Horst Seehofer: Die staatlich geförderte Forschung ist fest in den Händen von wirtschaftlichen Lobbies

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© Bild Norbert Fenske – Photografically


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