Blog – Jocelyne Lopez

LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenlabor COVANCE ab

Als eine Gruppe von Tierschützern haben wir eine Bürgeranfrage über das Umweltministerium NRW an die zuständige und verantwortliche Behörde LANUV NRW gerichtet, um Informationen im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance in Münster zu erhalten, siehe:

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE in Münster

Wie wir schon berichtet haben, wurden wir mit der Ankündigung von Gebührenerhebung durch die Behörde konfrontiert und haben einen Antrag auf Gebührenbefreiung aufgrund eines öffentlichen Interesses eingereicht, siehe:

Bürgeranfrage an LANUV NRW wegen Affenlabor COVANCE und Gebührenerhebung

Die Behörde hat unseren Antrag auf Gebührenbefreiung abgelehnt, wir berichten nachstehend über die weitere Entwicklung:

.

04.07.2014 – Ablehnung unseres Antrags auf Gebürenbefreiung durch LANUV NRW:

Von: Hauke Christian Hoyer – HaukeChristian.Hoyer@lanuv.nrw.de
An: Gisela Urban
Cc: Fachbereich84@lanuv.nrw.de
Betreff: Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Datum: 04. Juli 2014

Sehr geehrte Frau Urban,

die Argumente, die Sie aufführen, entsprechen weitestgehend jenen, die bereits Gegenstand des Gerichtsverfahrens am Verwaltungsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 26 K 2277/13 waren. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Urteil bekannt ist, bzw. zumindest Personen aus dem Kreis Ihrer Mitunterzeichner. (Andernfalls kann ich Ihnen gerne eine Kopie davon per Mail schicken).

Das Verwaltungsgericht hat sich in der Urteilsbegründung ausführlich mit Ihren Einwänden auseinander gesetzt und gut nachvollziehbar dargelegt, warum sie nicht überzeugen konnten. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich daher auf das besagte Urteil.

Bezüglich Ihrer Befürchtung, sich durch Nichteinholung von Informationen gem. IFG NRW (sei es gebührenfrei oder gebührenpflichtig) strafbar wegen Strafvereitelung machen zu können, sah sich das VG Düsseldorf allerdings nicht veranlasst, Ausführungen in dem Urteil zu machen. Dieser Aspekt mag in dem Gerichtsverfahren auch nicht erörtert worden sein.

Hierzu darf ich Ihnen jedoch mit Gewissheit mitteilen, dass eine solche Strafbarkeit keinesfalls in Betracht kommt. Beispielsweise setzt das Gesetz Absicht oder Wissentlichkeit voraus. Sie haben jedoch, wie Sie selbst schreiben, nur Vermutungen; bereits aus diesem Grund scheidet eine Strafbarkeit aus.

Selbst wenn es für Sie eine (strafrechtliche oder sonstige) Pflicht gäbe, entsprechende Sachverhalte amtlich oder staatsanwaltlich im Interesse der Allgemeinheit prüfen zu lassen, so wäre dieser Pflicht bereits dadurch Genüge getan, dass Sie Ihre Erkenntnisse gegenüber den zuständigen Behörden anzeigen. Die Behörden werden dann ihrerseits selbstständig ermitteln. Es gibt keine Ermittlungspflicht für Privatpersonen. Die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben obliegt grundsätzlich den öffentlichen Stellen.

Ich hoffe daher, dass ich Ihnen die Sorge vor etwaiger Strafverfolgung nehmen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Hauke Christian Hoyer
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
FB 15 – Justiziariat
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
www.lanuv.nrw.de

 

07.07.2014 – Unsere Antwort auf die Ablehnung des Antrages auf Gebührenbefreiung:

Von Gisela Urban
An Hauke Christian Hoyer, LANUV NRW FB 15 – Justiziariat
Datum: 07.07.2014
Betr. : Tierversuche im Affenlabor Covance, Münster
Meine Bürgeranfrage vom 22.06.2014 im Rahmen des IFG
Mein Antrag auf Gebührenbefreiung w/öffentlichem Interesse v. 25.06.14
Ihre E-Mail-Antwort vom 04.07.2014
Hier: Antrag auf die Mindestgebühr von 10 Euro

Sehr geehrter Herr Hoyer,

mit Bedauern nehme ich davon Kenntnis, dass Sie das Urteil 26 K 2277/13 des VG Düsseldorf bei der Klage einer Mitstreiterin in einem ähnlich gelagerten Fall heranziehen, um den Bürgern des Lands NRW sowohl den Anspruch auf ein öffentliches Interesse abzusprechen, als auch deren bestehendes Recht auf Gebührenbefreiung in den Fällen vom öffentlichen Interesse gemäß dem geltenden Gebührengesetz NRW abzuschaffen.

Dieses bedenkliche Urteil ist wohl ohne Präzedenzfall und entsinnt eklatant die Absicht des Gesetzgebers des IFG, den Bürgern mit verbesserten Rechten einen freien Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen zu gewähren: Nach der seltsamen Auffassung des Richters habe im Gegenteil eine Behörde im Rahmen des IFG das Recht, nur dann den Bürgern die gewünschten amtlichen Informationen zu erteilen, wenn sie selbst daran Interesse hat, es zu tun. Es steht Ihnen zwar zu, dieses Urteil als maßgebend für die Haltung Ihrer Behörde gegenüber fragenden Bürgern zugrunde zu legen, jedoch dürfen die Bürger wiederum  an die Rechtsmäßigkeit dieses Urteils zweifeln, das den Sinn und Zweck des Informationsfreiheitgesetzes aushebelt.  Es bleibt offen, ob andere Richter zukünftig in solchen Fällen gleich urteilen werden.

Zurückkommend auf meine Bürgeranfrage über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, woran ich festhalte, beantrage ich dann im Rahmen der Gebührenstaffelung für Verwaltungsaufwand gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW die Mindestgebühr von 10 Euro, da es sich lediglich um genehmigungsrelevante Fragen handelt, die dementsprechend bereits in der Genehmigungsakte vorhanden sind und keine aufwändige Recherche bzw. Schwärzen von personenbezogenen Daten erfordern.

Hier ziehe ich den Fall eines Bürgers heran, der Anlass zu der kleinen Anfrage Nr. 570 vom 17.10.2012 des Abgeordneten Ralf Witzel am Landtag NRW gegeben hat. Wie es aus der Antwort der Landesregierung vom 20.11.2012 zu entnehmen ist, hat LANUV NRW eine aufwändige Recherche, die sie dem Bürger ursprünglich mit zwei Gebührenbescheiden i.H. von je 1000 Euro für  Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt hatte, auf die Mindestgebühr von je 10 Euro zurückgesetzt. Ich beanspruche Gleichbehandlung. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW erhält Kopie meines heutigen Antrags auf die Mindestgebühr von 10 Euro, mit meiner ausdrücklichen Bitte, sich für die Annahme meines Antrages bei Ihrer Behörde einzubringen.

Abschließend möchte ich richtigstellen, dass die Erinnerung an meine Verpflichtung und Verantwortung aufgrund § 258 StGB „Strafvereitelung“ sich nicht auf meine Rechte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bezog, sondern auf die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance, die ich aus der Presse entnommen habe, wonach die Tiere in kleinen Käfigen und in Einzelhaltung (einschließlich Babies), gehalten werden. Es handelt sich also nicht lediglich um Vermutungen, wie Sie es fälschlicherweise anführen, sondern vielmehr um die Feststellung eines strafrechtlich relevanten Vorganges. Sollten die von mir wahrgenommenen Bilder aus der Presse authentisch sein und dem jetzigen Zustand der Haltung der Tiere entsprechen, würde es nicht nur den heutigen Standard des ethischen Empfindens der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung tiefgründig verprellen, sondern auch gegen §§ 1, 2, 7 und 11 Tierschutzgesetz verstoßen. Ich werde dementsprechend durch die bloße Einreichung meiner Bürgeranfrage zur Einholung von amtlichen Informationen über die Haltung der Tiere im Affenlabor Covance bei der zuständigen und verantwortlichen Behörde LANUV NRW von meiner Verantwortung und Verpflichtung aufgrund  § 258 StGB „Strafvereitelung“ nicht befreit.

Mit tierschützerischen Grüßen
Gisela Urban

.

.

———————————
Wir werden über die weiteren Austauschen berichten.

.

Bild-unmenschlich3

Bild-Unmenschlich1

 

——————————————-
Siehe auch in diesen Gesamtkontext der Versuche an Primaten:

Tierversuche und die gigantische Abzocke der Pharma-Lobby

Tierversuche als Scharlatanerie und Abzockesytem

Anzeige „Kreiter macht eiskalt weiter“: Unberechtigte Kritik der Uni Bremen

Wie Andreas Kreiter eine Verletzung seiner Menschenwürde konstruiert

Andreas Kreiter, sehen Sie sich “diese Leute” an.

Andreas Kreiter, “diese Leute” sind die Mehrheit!

Ich erwarte eine Entschuldigung von Andreas Kreiter wegen seiner
Bezeichnung “diese Leute” gegenüber Radio Bremen

Rechtsmäßigkeit der Affenversuche des Andreas Kreiter: Ansprache an die Bremer Bürgerschaft

Tierversuche: Erschreckender ethischer Zerfall und Verhöhnung der Verfassung – Beispiel Tierexperimentator Wolf Singer

Wie kam der berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer zu einem Bundesverdienstkreuz?

Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche auf Menschen: Wir werden belogen – auch im Fall Andreas Kreiter

Über eine Million Euro Steuergelder für die Affenversuche des Andreas Kreiter

Anzeige “KREITER macht eiskalt weiter” und das edle Verhalten des FDP-Politikers Markus Buhlert

Herr Minister Johannes Remmel, sind Sie stolz auf Ihre Behörde LANUV NRW?

Umweltminister Johannes Remmel opfert 50 Makaken für 2 Fußballtore

Herr Minister Johannes Remmel, wie viele Millionen Steuergeld haben uns die 2 von Jens Lehmann gehaltenen Tore bei der Fußball-WM 2006 gekostet?

Umweltminister Johannes Remmel hat seine Gedächtnislücken über die Primatenversuche in Bochum überwunden, hurra.

Herr Tierschutzminister Johannes Remmel, nehmen Sie Ihren Hut!

Makaken des Tierschutzministers Johannes Remmel: Alle getötet und als Müll weggeworfen?

Petition zur Entziehung der Zuständigkeit des Richters Dieter Kley am Bundesverwaltungsgericht

Beschwerde an den Landtag NRW wegen Ablehnung der Petition gegen die Primatenversuche von LANUV NRW in Bochum

Primatenversuche des Tierchutzministers Johannes Remmel: Die Partei DIE GRÜNEN lehnt die Verantwortung ab

Petition an Minister Johannes Remmel: Gräuel-Affenlabor COVANCE schließen!

Wolf Singer, Andreas Kreiter & Co: Die Tierexperimentatoren belügen uns, dass sich die Balken biegen!

Tierversuche des Wolf Singer: Was für einen Nutzen seit 40 Jahren?

Die Tierversuche des Wolf Singer: Wie krank ist das Forschungssystem?

Tierversuche des Wolf Singer: Wie viel wird “geschwindelt” und “betrogen”?

Ansprache an die Umweltministerin Priska Hinz wegen Tierversuchen des Wolf Singer in Frankfurt

Beschwerde an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wegen Missachtung von Gesetzen im Land NRW

.



Comments

  1. Juli 18th, 2014 | 06:23

    […] LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenlabor COVANCE ab […]

  2. Juli 28th, 2014 | 05:59

    […] LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenlabor COVANCE ab. […]

  3. Oktober 15th, 2014 | 15:31

    […] 07.07.2014 – LANUV NRW lehnt einen Antrag auf Gebührenbefreiung für Auskünfte über den Affenla… […]