Blog – Jocelyne Lopez

Relativitätstheorie: Keine Blamage für das Eichamt.

Ich verweise auf meinen Eintrag Mathematische Manipulation der Maßeinheit „Länge“ in der Relativitätstheorie über eine Aussage von Dr. Markus Pössel, Mitarbeiter vom Albert Einstein Institut und Erfinder der Initiative Einstein online aus seiner Diskussion Einstein verstehen: Ein Blogexperiment, Teil I, die ich im MAHAG-Forum zur Diskussion gestellt habe, da Dr. Pössel sie zurzeit in seinem Blog nicht tiefgehender behandeln möchte. Es handelt sich um eine Aussage aus seiner Antwort an den Teilnehmer Reiner Bergner vom 15.05.11:

15.05.11 – Zitat Dr. Markus Pössel:

[…] Die bessere Analogie wären die (wahrscheinlich tatsächlich geeichten!) Geschwindigkeitsmessgeräte der Polizei. Die zeigen doch, potzblitz, tatsächlich für ein und dasselbe Auto eine andere Geschwindigkeit an, je nachdem, ob der Polizeiwagen, in dem das Messinstrument installiert ist, am Straßenrand steht oder dem zu überprüfenden Fahrzeug hinterherfährt! Und das ganz ohne Ärger mit dem Eichamt.

Ich verweise weiter auf umfangreiche und rege Austausche über diese Aussage im Mahag-Forum und auf meinen heutigen Eintrag:

25.05.11 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Ich behaupte die ganze Zeit, dass die Laserpistolen die Transformation von Galilei c +/- v anzeigen, wenn mit dem Licht gemessen wird.

Die angezeigte Geschwindigkeit v_Zielobjekt + v_Beobachter (v1+v2) entspricht der Geschwindigkeit, die als Maßstab gewählt wurde: v_Licht + v_Beobachter. Die angezeigte Geschwindigkeit entspricht also der Geschwindigkeitsaddition von Galilei (c+v) übertragen auf die Relation v_Beobachter Polizei + v_Zielobjekt (v1+v2). Die beiden bei der Messung verglichenen Geschwindigkeiten (c+v) und (v1+v2) stehen in strenger physikalischer, meßtechnischer und mathematischer Relation. 

Also hat die Laserpistole die Geschwindigkeitsaddition (c+v) von Galilei bei der angezeigten Geschwindigkeit (v1+v2) ausgeführt. 

Würde die Laserpistole das Postulat Einsteins ausführen, dass ein Beobachter immer nur c misst, egal ob er sich bewegt oder ob er ruht (= Beobachterunabhängigkeit des Lichts), würde die Laserpistole immer nur c anzeigen, egal bei welcher Messung. Logisch. 

Es ist klar, dass die Behörden, die für die Festlegung der Maßeinheiten und die Eichung von Meßinstrumenten zuständig sind, nicht zulassen – und auch wegen der Blamage nicht zulassen könnten – dass die Laserpistolen nach dem Postulat Einsteins der Beobachterunabhängigkeit des Lichts programmiert werden. Logisch.