Blog – Jocelyne Lopez

Ungültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie: Nur eine Frage der Logik

Ich verweise auf meine Anfrage vom 28.04.10 an das Albert Einstein Institut Bitte um Klärung an Dr. Markus Pössel, sowie auf meinen Eintrag Dr. Markus Pössel bricht die Korrespondenz ab über die materielle oder nicht-materielle Natur der Längenkontraktion in der Speziellen Relativitätstheorie und gebe weitere Austausche aus dem MAHAG-Forum wieder:

  

25.07.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Wenn ich die einzige, einmalige materielle Länge l eines Stabes ermitteln möchte, geht es mir nicht darum zu bestimmen, wo im Raum die beiden Enden x1 und x2 des Stabes sich gerade befinden, weil die Orte immer variieren können, sondern geht es mir darum, den materiellen Abstand zwischen den beiden Enden zu bestimmen. Das ist ja auch sinnvoll, weil der materielle Abstand zwischen den beiden Enden sich nicht verändert, wobei die Positionen der beiden Enden im Raum dagegen immer unterschiedlich sein dürfen, ohne dass es eine Auswirkung auf den materiellen Abstand zwischen den beiden Enden hat. Einverstanden?

Wenn also Einstein die beiden Längen l und l’ (ruhende Länge und bewegte Länge eines Stabes) misst und vergleicht, und dabei „findet“, dass sie verschieden sind, handelt es sich eindeutig um einen Messfehler aufgrund eines ungeeigneten Messverfahrens, da es klar ist, dass l und l’ als materieller Abstand zwischen den beiden Enden des Stabes jederzeit gleich bleiben: Es gibt ja keine Ursache, die die materielle Länge verändern könnte. Einverstanden?

  

25.07.10 – Zitat von Quadrat:

Hier bin ich aber nicht einverstanden. DIe Ursache ist die Relativität der Gleichzeitigkeit. Diese lässt sich direkt aus der angenommenen Invarianz der Lichtgeschwindigkeit folgern.
Ist diese scheinbar? Wenn nicht, dann ist auch der ganze Rest nicht scheinbar.

  

25.07.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Es ist überhaupt nicht nötig die Relativität der Gleichzeitigkeit zu untersuchen, um die logische Schlußfolgerung zu ziehen, dass die Längenkontraktion scheinbar ist. Die Relativität der Gleichzeitigkeit ist hier völlig überflüssig, sie spielt in der logischen Schlussfolgerung keine Rolle, es ist eine unnötige Ablenkung von der behandelten Frage. Es ist eine ausreichende Erkenntnis zu wissen, dass die Längenkontraktion nicht materiell ist, sprich dass die Ruhelänge und die bewegte Länge eines Stabes in der Realität gleich sind, um ein ungleiches Messergebnis als scheinbar bzw. als Meßfehler zu erkennen. Mehr braucht man nicht zu wissen um zu verstehen, dass die Längenkontraktion ein Schein- bzw. Meßeffekt ohne Realisierung und ohne Auswirkung in der Realität ist. Was die Relativität der Gleichzeitigkeit sagt oder nicht sagt ist für die Klärung dieser Frage völlig irrelevant.

 

25.07.10 – Zitat von Quadrat:

Na, wenn du meinst.  :- ( 
Blöderweise hat die Relativität der Gleichzeitigkeit ziemlich viel mit Synchronisation und Messung zu tun. Ist aber auch Wumpe.

  

26.07.10 – Zitat von Harald Maurer:  

Die Relativität der Gleichzeitigkeit ist nur die Ursache für die unterschiedliche Messung! Sie ist nicht die Ursache für eine konkrete Änderung der Objektlänge. Die gibt es nämlich nicht. Schon aus der unveränderten Eigenlänge des gemessenen Objekts (in seinem Ruhesystem) ersieht man, dass es sich um eine veränderte Messung handelt, und nicht etwa um irgendwelche materiellen Vorgänge in der Struktur des Objekts, welche es schrumpfen ließe. Eine derart fasche Auffassung der Längenkontraktion trägt nicht gerade zum besseren Verständnis der Speziellen Relativitätstheorie bei. […]

 

26.07.10 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Genau, das ist völlig Wumpe womit die Relativität der Gleichzeitigkeit zu tun hat um richtig zu folgern, ob die Längenkontraktion von Objekten scheinbar oder real (im Sinne von materiell) ist. Wenn es keine physikalische Ursache für die behauptete materielle Kontraktion von Objekten gibt, und es gibt sie in der Speziellen Relativitätshtoerie nicht, dann kann diese Kontraktion nicht real (im Sinne von materiell) sein. Physik ist keine Magie und es gilt auch in der Speziellen Relativitätstheorie das Prinzip actio-reactio von Newton, Einstein hat es nicht aufgehoben, ganz im Gegenteil hat er ausdrücklich vorausgesetzt, dass die Gesetze Newtons für seine Theorie gelten.

Das ist also eine Frage der Logik:

Wenn es für ein Objekt nur eine Wahl zwischen Zustand A oder Zustand B gibt, reicht es aus nachzuweisen, dass es nicht den Zustand B haben kann. Dann hat es den Zustand A. Punkt fertig aus.

Die Kontraktion ist also ohne physikalische Ursache notwendigerweise nur ein Messeffekt. Wie dieser Messeffekt zustande kommt ist ein anderes Paar Schuhe und das interessiert überhaupt nicht für die Klärung der Frage, ob die Kontraktion real ist oder nicht. Für die Klärung dieser Frage genügt nur der Nachweis einer physikalischen Kraft, die die bewegten Objekte verkürzen könnte.

 

————————————————————————–

Siehe auch: 

Längenkontraktion: Die Relativisten in der Klemme 
Was meint Dr. Markus Pössel mit “real” und “materiell”?
Länge eines Stabes gemäß Einstein: Was nun?
Die Natur der Längenkontraktion soll nicht eindeutig geklärt werden
In diesen Zug würde auch kein Relativist einsteigen wollen…

 



Comments

  1. August 13th, 2010 | 08:24

    […] Ungültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie: Nur eine Frage der Logik Was meint Dr. Markus Pössel mit “real” und “materiell”? Länge eines Stabes gemäß Einstein: Was nun? zurück nach oben | Veröffentlicht in Kritik der Relativitätstheorie […]

  2. September 13th, 2010 | 06:23

    […] Die Relativisten in der Klemme Die Anhänger der Relativitätstheorie wollen etwas verschleiern Ungültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie: Nur eine Frage der Logik zurück nach oben | Veröffentlicht in Kritik der […]

  3. September 23rd, 2010 | 13:44

    […] Die Relativisten in der Klemme Die Anhänger der Relativitätstheorie wollen etwas verschleiern Ungültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie: Nur eine Frage der Logik Vor Gericht wegen falscher Interpretation der Relativitätstheorie? zurück nach oben | […]

  4. Oktober 1st, 2010 | 07:47

    […] soll nicht eindeutig geklärt werden Längenkontraktion: Die Relativisten in der Klemme Ungültigkeit der Speziellen Relativitätstheorie: Nur eine Frage der Logik Vor Gericht wegen falscher Interpretation der Relativitätstheorie? zurück nach oben | […]