Blog – Jocelyne Lopez

Esowatch, Alpha Centauri, ihre Sympathisanten und das deutsche Recht

Die anonymen Betreiber des illegalen Mobbing- und Denunziationsportals Esowatch, sowie ihre anonymen Schreiberlingen, Blogs- und Forumsteilnehmer und Sympathisanten glauben, dass sie die Verantwortung für ihre Taten moralisch und juristisch entgehen können, in dem sie behaupten, es würde für diese Strafbestände nicht das deutsche Recht gelten, wie zum Beispiel ein Esowatch-Anhänger im Mahag-Forum, Manuel Krüger alias „nocheinPoet“:

04.05.10 – Zitat von nocheinPoet:

Dazu kommt, http:// www.esowatch.com ist eine COM Domäne und der Server steht nicht in Deutschland, und nur weil dort deutsch gesprochen wird, bedeutet das nicht, das für die Betreiber deutsches Recht gilt.

 

Selbstverständlich gilt deutsches Recht, wenn Straftaten in Deutschland stattfinden, das ist indiskutabel. Mehrere Staatsanwaltschaften haben auch die Anzeigen von Esowatch-Geschädigten entgegen genommen. Das Verlegen des Servers in Ausland soll nur die Täter vor strafrechtlichen und privatrechtlichen Verfolgungen schützen, indem es die Ermittlungen erschwert – oder gar aussichtslos macht. Als ich z.B. meine Anzeige erstattet habe hat die Beamtin in einem Nebenzimmer gleich die Seite im Internet geprüft und sagte als sie zurückkam mit dem entsprechenden Tonfall und Gesichtsausdruck: Tja, „nettes“ Impressum…

Siehe z.B. hier Informationen der Seite Promed-Watch, die eine hervorragende, wohl juristisch begleitete Arbeit als investigativer Journalismus zum Schutz der Interessen der Opfer und zur Unterstützung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaften leistet:

Ziel von Promed.Watch ist es, strafrechtlich und privatrechtlich relevante Rechtsverstöße zu dokumentieren und die Identität der Esowatch-Autoren, -Administratoren und -Herausgeber gemäß § 32 StGB (Notwehr) preiszugeben.
[…]
Warum die Rechtsverstöße von EsoWatch.com seit Sommer 2007 ungestraft sind, lässt sich relativ leicht erklären: 

A) Anonymität: EsoWatch nutzt einen „Anonymous Hosting“ genannten Service des türkischen Internet-Providers MediaOn. Zum Konzept dieses Anonymisierungs-Dienstes gehört es im vorliegenden Fall, dass die Domain Esowatch.com in Hong Kong im Namen eines Strohmanns registriert wird und der sog. Admin-C in Somalia angesiedelt ist. Diese Konstruktion sichert Rechtsverstöße bis zu einem bestimmten Schweregrad de facto gegen eine juristische Verfolgung ab.

B) Privatrecht: Privatrechtlich relevante Rechtsverstöße wie z. B. Fotoklau und der Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte können nur privatrechtlich verfolgt werden. Eine Staatsanwaltschaft ist hier nicht zuständig. Punkt A) hat zur Folge, dass eine privatrechtliche Ahndung viel zu kostspielig ist, geringe Erfolgschancen hat und de facto nicht möglich ist. Sowohl in Hong Kong als auch in Somalia ist von Korruption auszugehen. Genau aus diesem Grund hat MediaOn ja auch diese Länder und nicht die Schweiz oder Luxemburg gewählt.

C) Kein Offizialdelikt: Strafrechtlich relevante Rechtsverstöße wie z.B. üble Nachrede und Verleumdung werden von Staatsanwaltschaften in Deutschland gewöhnlich nicht als Offizialdelikt behandelt und auf den Weg der Privatklage verwiesen. Durch die unter Punkt A) beschriebene Konstruktion ist eine Privatklage jedoch nicht möglich.

EsoWatch nutzt hier eine Gesetzeslücke: Der Verweis auf den Weg der Privatklage machte im Vor-Internet-Zeitalter Sinn, da sich der Staat so davor schützen wollte, durch unzählige private Konflikte der Kategorie „Herr Mayer hat Probleme mit Herrn Müller“ auf Kosten der Steuerzahler belastet zu werden. Im Vor-Internet-Zeitalter gab es Dienstleistungen wie das „Anonymous Hosting“ von MediaOn nicht und Herr Mayer konnte tatsächliche oder nur angenommene Delikte von Herrn Müller sehr einfach vor Gericht bringen.

Im Internet-Zeitalter ist der Weg der Privatklage bei Delikten wie jenen von EsoWatch.com nicht mehr uneingeschränkt möglich. So gesehen besteht hier ein rechtsfreier Raum. Für EsoWatch-Geschädigte gibt es jedoch trotzdem Grund zur Hoffnung:
[…]

Schreiberlinge von illegalen Mobbingsportalen wie Esowatch, Alpha Centauri & Co. sowie deren Sympathisanten, die solche strafrechtlich und privatrechtlich belasteten Seiten (z.B. Fotoklau, massive Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, üble Nachrede, Beleidigungen, Verleumdungen, Nötigung, Schmähkritik, usw.) ohne Distanzierung und sogar mit nicht zu übersehenem Beifall verlinken, übernehmen die Haftung für die Inhalte und sind juristisch abmahnfähig für die darin enthaltene Schmähkritik. 

Auch das Stalker- und Mobbingsforum Alpha Centauri, das sich seit mehreren Jahren auf die Diffamierung und die Hetze gegen Kritiker der Relativitätstheorie „spezialisiert“ hat, in enger Zusammenarbeit mit Esowatch.com, mit reichlichen gegenseitigen Verlinkungen und mit mehreren gemeinsamen Foren- und Blogteilnehmern, hat ein gefälschtes Impressum in der Schweiz und ein Server, der in der Türkei gehostet sein sollte  (siehe hier).

(Jocelyne Lopez)

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Siehe auch:

Esowatch: Ein letztes Friedensangebot
Sind Hetze und Diskriminierung einer Minderheit verfassungskonform?



Comments

  1. September 15th, 2010 | 05:31

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