Blog – Jocelyne Lopez

§ 130 StGB ermöglicht gesellschaftliche Zustände, die einem Rechtsstaat nicht würdig sind

Ich verweise auf meinen Eintrag Der § 130 StGB gehört abgeschafft, das ist Schrott zurück und gebe weitere Austausche aus der Diskussion Wird die Öffentlichkeit mit dem § 130 Volksverhetzung terrorisiert? im Forum ‚Politik sind wir‘ wieder:

 

30.07.09 – Zitat Fuciflora:

 […] Ich halte den § 130 StGB durchaus für verantwortbar. […]

30.07.09 – Zitat Fuciflora:  

[…] § 130 StGB schützt nicht nur die Juden, sondern auch andere Volksgruppen, z. B. die Bayern und Schwaben. […]

 

05.08.09 – Zitat Jocelyne Lopez:

Das stimmt einfach nicht, und Du solltest mir nur ein einziges Beispiel nennen, wo die Bevölkerungsgruppen „Kritiker der Relativitätstheorie“ oder „Tierversuchsgegner“ von diesem Gesetzt geschützt wurden! Ich habe in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit viele Opfer dieses Gesetzes in diesen Bevölkerungsgruppen erlebt, tagtäglich, vor zehntausenden von Zeugen, jedoch dagegen keinen einzigen Fall, wo sie von diesem Gesetz geschützt wurden!

Mir und einer ganzen Menge von anderen Bürgern wird jahrelang schwerwiegender Unrecht getan und es gibt keine Möglichkeiten, diese gravierenden Missstände zu beseitigen und sein Recht zu bekommen.

Man kann dabei nur feststellen, dass diese Gesetze für jeglichen Missbrauch der Grundrechte der Bürger Tür und Tor öffnen und bestens geeignet sind, politische Agitationen, Haß, Selbstjustiz, Selbstzensur, Feindbildpflege und Störung des öffentlichen Friedens zu stiften und zu fördern, siehe zum Beispiel Selbstjustiz und Selbstzensur, wie in Diktaturen.

Man kann dabei nur feststellen, dass weder die Rechtsanwälte noch die Justiz in der Lage sind, diese Gesetze respektieren zu lassen und die betroffenen Bürger zu schützen:

Entweder schalten sich die Staatsanwaltschaften selbst vor den Richtern, stellen die Anzeigen ein und urteilen willkürlich, ohne Ermittlungen, dass die Rechte von Bürgern nicht verletzt wurden, kein Anliegen der Allgemeinheit vorliegt und der Rechtsfrieden nicht gestört wurde (wie z.B. in meinem Fall die Staatsanwaltschaften Celle und Lüneburg, gesegnet vom Justizministerium der Bananenrepublik Niedersachsen des Justizministers Bernd Busemann).

Oder die Staatsanwaltschaften sind in der Praxis nicht in der Lage, die Identität der Täter zu ermitteln, was die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor kurzem auch mit dem Ausdruck „erhebliche Probleme“ bestätigt hat, siehe Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Kampf gegen Hass im Internet.

Nur eine einzige Bevölkerungsgruppe wird offensichtlich von diesen Gesetzen geschützt und kann sie auch erfolgreich in Anspruch nehmen – sogar die bloße unterschwellige Drohung damit reicht in den meistens Fällen wohl aus: Die noch lebenden Angehörige der jüdischen Holocaustopfer. Alle anderen Bürger sind hier rechtlos und dürfen schutzlos Einschüchterungs- und Terrormethoden, sowie Hetze und Haßpropaganda ausgesetzt werden.

Diese Gesetze sind Schrott, sie gehören abgeschafft. Sie ermöglichen Zuständen, die einem Rechtsstaat nicht würdig sind.



Comments

  1. August 8th, 2009 | 06:58

    […] Nein, kladi, nicht “das Volk” hetzt gegen Bevölkerungsgruppen im Namen des § 130, sondern eine Bande von miesen Ganoven, Extremisten und politischen Agitatoren, seit Jahren, tagtäglich, vor der Nase von zehntausenden von Zeugen, vor der Nase der Politiker, der Staatsanwaltschaften, des Bundesjustizministeriums, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Journalisten, der Öffentlichkeit. Und alle schweigen. Und es ist nichts zu machen, um diesem Spuk ein Ende zu setzen, der in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat, siehe zum Beispiel: Selbstjustiz und Selbstzensur, wie in Diktaturen oder Einsatz von faschistischen Methoden in der Gesellschaft oder § 130 StGB ermöglicht gesellschaftliche Zustände, die einem Rechtsstaat nicht würdig sind. […]