Blog – Jocelyne Lopez

Datenmanipulation beim Hafele-Keating Experiment: Riecht Bundesministerin Wanka den Braten?

Ich verweise auf meine Bürgeranfrage vom 15.04.2013 an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka, um sie davon in Kenntnis zu setzen, dass anhaltende Vorwürfe der Datenmanipulation bei dem berühmten Experiment Hafele und Keating aus dem Jahre 1972 zur Bestätigung der Relativitätstheorie aus dem Internet zu entnehmen sind, mit der Bitte, diese Vorwürfe prüfen zu lassen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele & Keating.

Diesen Sachverhalt habe ich auch im MAHAG-Forum zur Diskussion gestellt und gebe nachstehend Auszüge aus einem Austausch mit einem Teilnehmer wieder, der sich darüber ärgert, dass ich diese Bitte um Prüfung an das Ministerium für Bildung und Forschung gerichtet habe:

 

16.06.13 – Zitat von contravariant:

Ähm… das BMBF hat weder mit den Lehrplänen an den Schulen noch mit den Curricula an den Universitäten das geringste zu tun. Wie gesagt, in Deutschland ist Bildung Aufgabe der Länder.

Du hast doch eben grade selbser festgestellt, dass sich Hafele und Keating außerhalb der deutschen Jurisdiktion befinden. Inwiefern kann sich das BMBF dann der Strafvereitelung schuldig machen? Sieht mal wieder stark nach Lust an Krawall aus.

[...]

Lehrt das BMBF nun, oder verfolgt es Straftaten?

 

19.06.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:  

Wenn Du kein intuitives Rechtsgefühl hast, was ganz offensichtlich ist, kauf Dir ein Lehrbuch über die Grundlagen der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat, und büffele. Viel Spaß!

Wenn Du die Grundlagen drauf hast, kauf Dir ein Lehrbuch über das öffentliche Recht in Deutschland, und büffele. Auch viel Spaß!

Wenn Du dann 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert hast, dann solltest Du es drauf haben und dann könnte ich möglicherweise Dich um Rat bitten, wie man in Deutschland im Fall Hafele/Keating vorgehen muss, um das Recht sprechen zu lassen – ich habe es nämlich nötig. Bis dahin verzichte ich auf Deine Rechtshinweise und Deine Ratschläge – die habe ich nämlich nicht nötig…

 

19.06.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:  

Eine der Grundlagen der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat basiert auf einem intuitiven Rechtsgefühl, das bei jedem Bürger dieses Staates vorausgesetzt wird. Ein Dieb oder ein Betrüger darf zum Beispiel vor Gericht nicht sagen: „Ich bin ein einfacher Mann, ich habe nicht Jura studiert, ich wußte nicht, dass Stehlen oder Betrügen gesetzlich verboten sind “. In Frankreich gilt zum Beispiel hier der Spruch „Nul n’est censé ignorer la loi“, wobei als Pendant in Deutschland gilt: „Das Gesetz wird als bekannt angenommen“ oder auch „Rechtsunkenntnis entschuldigt nicht“.

Im öffentlichen Recht, das extrem komplex ist, weil es alle Rechtsmechanismen einer komplexen Staatsordnung bis ins Detail lückenlos regelt, wird auch das intuitive Rechtsgefühl jedes Bürgers vorausgesetzt: Jeder Bürger soll intuitiv erkennen können, ob bei den Handlungen des Staates Unrecht vorliegt (z.B. bei den Handlungen einer Behörde oder einer Staatsanwaltschaft).

Der Gesetzgeber darf aber nicht verlangen, dass alle Bürger des Staates ein 10 oder 12 Semester Jurastudium absolviert haben, damit sie selbstständig und fehlerfrei die Vorgehensweise kennen, um das Recht sprechen zu lassen, wenn sie intuitiv erkennen, dass eine Behörde unrecht handelt.

Deshalb hat auch der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass im öffentlichen Recht der Bürger dabei nicht allein gelassen wird und durch den Staat selbst unterstützt und orientiert werden muss. Hat also ein Bürger ein Anliegen, wo er intuitiv erkennt, dass der Staat unrecht handelt, kann er sich an die Behörde wenden, die nach seinem Dafürhalten zuständig und verantwortlich für die Prüfung dieses Anliegens ist. Jede Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn zu antworten. Der Bürger darf dabei auch Fehler bei der Zuständigkeit machen: Wendet er sich nicht an die gesetzlich zuständige Behörde für dieses Anliegen, ist diese Behörde nicht nur verpflichtet, ihn zu antworten, sondern auch verpflichtet, die für dieses Anliegen zuständige öffentliche Stelle ihn genau zu nennen. Dieser Rechtshinweis über die gesetzliche Zuständigkeit darf bei einer Antwort mit der Ablehnung der Zuständigkeit nicht fehlen. Eine Behörde darf nicht antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig“ Punkt. Sie muss antworten: „Ich bin dafür nicht zuständig, die öffentliche Stelle XYZ ist dafür zuständig“.

Jetzt eine einfache Rechtsgrundlage drauf?

 

19.06.13 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Man kann die Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen im Fallbeispiel meiner Anfrage an die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Fall Hafele/Keating untersuchen: Anfrage an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Datenmanipulation beim Experiment Hafele/Keating:

1) Als einfache Bürgerin empfinde ich intuitiv als Unrecht, dass in Deutschland bundesweit im öffentlichen Bildung- und Forschungssystem die Ergebnisse eines Experiments gelehrt und verwendet werden, die auf einem Betrug beruhen könnten.

2) Ich wende mich an die für mein Dafürhalten bundesweit für die Belange der Bildung und Forschung zuständige und verantwortliche Behörde, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, mit der Bitte, dieses Anliegen zu prüfen bzw. mir die zuständige und verantwortliche Dienststelle für die Prüfung dieses Anliegens zu nennen.

3) Das Bundesministerium antwortet erst einmal nicht in der angemessenen Frist von 1 Monat für die Beantwortung einer Bürgeranfrage (bzw. für die Mitteilung eines Zwischenbescheides), wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und wie es auch meistens problemlos geschieht. Das ist schon mal aus meiner Sicht kein gutes Zeichen… Ich denke mir: Sie riechen den Braten, haben keine Lust zu antworten und rechnen damit, dass ich mich nicht mehr melde und sich die Anfrage damit von allein erledigt.

4) Ich gebe aber nicht auf und sende eine Erinnerung mit einer erneuten Frist von einem Monat.

5) Das Ministerium antwortet nach der Erinnerung nach 3 Wochen.

6) Die Antwort des Ministeriums ist vom Umgangston freundlich und zeugt von Bürgernähe, wie es normalerweise auch zu erwarten ist. Sie ist auch vom Formalismus her korrekt: Sie wird von einem Mitarbeiter des Ministeriums im Auftrag abgegeben, der seinen Namen und seine Kontaktdaten angibt.

7) Die Antwort des Ministeriums über den präzis und unmissverständlich dargestellten Sachverhalt ist jedoch ein verschärftes Kunststück der Nicht-Kommunikation, wenn man sie so beschreiben darf: Meine Bitte um Prüfung eines begründeten Vorwurfs auf Betrug bei einem bestimmten Experiment wird munter umgewandelt in eine Bitte um Nennung von Gesprächspartnern für eine „inhaltliche Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle“:

Zitat Ministerium:

Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus kann sich das Ministerium oder eine andere Behörde nicht an der inhaltlichen Diskussion über wissenschaftliche Theorien und Modelle beteiligen. Dies ist Aufgabe der Forscher und der wissenschaftlichen Institutionen

Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Ausführungen auf den üblichen Wegen der Wissenschaft zur Diskussion zu stellen und Sie etwa an geeignete Zeitschriften zur Veröffentlichung zu schicken oder auf Tagungen vorzustellen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg bei Ihrer wissenschaftlichen Betätigung.

Ähh?? Ich denke mir weiterhin: Sie riechen den Braten, sie stellen sich dumm, haben keine Lust den Fall prüfen zu lassen und rechnen damit, dass ich mich nicht mehr melde und damit die Anfrage sich von allein erledigt.

8 ) Ich gebe aber nicht auf und schreibe eine Beschwerde wegen unsachgemäßer Beantwortung meiner Anfrage, mit Antwortfrist bis zum 15. Juli 2013: Beschwerde an die Bundesministerin Johanna Wanka wegen Vorwurf der Datenmanipulation beim Experiment Hafele-Keating

 

Bei diesem Stand der Angelegenheit sind wir zurzeit. Fortsetzung folgt.

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Siehe auch in diesem Zusammenhang: G.O. Mueller ist ein Whistleblower

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CERN-Neutrino-Experiment: Unsachgemäße Antwort vom Bundesminister Philipp Rösler

Ich verweise weiter auf meinen Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der Frage, wie die Uhren beim Neutrino-Experiment (CERN) synchronisiert wurden, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche in diesem Blog: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.

Da die  PTB sich geweigert hat,  entscheidende Fragen zur widerspruchsfreien Interpre-tation der Messergebnisse durch die Öffentlichkeit zu beantworten, habe ich am 03.05.2013 eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde der PTB gerichtet
(Philipp Rösler, Bundesminister für  Wirtschaft und Technologie, Berlin). Erst nach einer Erinnerung am 06.06.2013 erhielt ich am nächsten Tag eine Antwort vom Ministerium. Ich informiere  nachstehend über  die weitere Entwicklung:

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07.06.2013 – E-Mail-Antwort des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie auf meine Fachaufsichtsbeschwerde

Ihre Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013

Sehr geehrte Frau Lopez,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Mai 2013.
Wir haben den Sachverhalt geprüft und konnten kein pflichtwidriges Verhalten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt feststellen.
Die PTB hat Ihnen die Informationen zur Verfügung gestellt, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer Teilaufgabe beim OPERA-Experiment stehen.

Mit freundlichen  Grüßen

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
mailto:kontakt@bmwi.bund.de

 

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17.06.2013 – Beschwerde an Bundesminister Philipp Rösler wegen unsachgemäßer Beantwortung meiner Fachaufsichtsbeschwerde

An Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin
(Kontaktformular: https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html )

Cc:
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – Volker Kauder – fraktion@cducsu.de

Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag – Dr. Frank-Walter Steinmeier – oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag – Rainer Brüderle – pressestelle@fdp-bundestag.de

Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Bundestag – Dr. Gregor Gysi – fraktion@linksfraktion.de

Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag – Renate Künast / Jürgen Trittin – info@gruene-bundestag.de

Betr.: Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013
wegen unzureichenden  Informationen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zur Interpretation der Messergebnisse
des CERN-Neutrino-Experiments
E-Mail-Antwort vom 07.06.2013 des Ministeriums aus der Stelle
kontakt@bmwi.bund.de (ohne Aktenzeichen und ohne Unterzeichner)

Hier: Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrter Herr Bundesminister Philipp Rösler,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde wegen unsachgemäßer Behandlung meiner Fachaufsichts-beschwerde vom 03.05.2013 in obiger Angelegenheit.

Diese aus drei Zeilen bestehende Antwort – ohne Aktenzeichen und ohne Unterzeichner von der Kontaktstelle des Ministeriums abgeschickt – kann auf gar keinen Fall als angemessene Prüfung eines ausführlich dargelegten und begründeten Sachverhaltes hingenommen werden, zumal die Angelegenheit ein extrem kostspieliges Experiments betrifft, das von den Steuerzahlern dieses Landes finanziert wurde (CERN-Neutrinoexperiment).

Das einzeilige Ergebnis der Prüfung der Fachaufsichtsbeschwerde durch Ihr Amt

Zitat:

Die PTB hat Ihnen die Informationen zur Verfügung gestellt, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer Teilaufgabe beim OPERA-Experiment stehen.“

Zitatende

ist unzutreffend und dokumentiert aus meiner Sicht, dass sich Ihr Amt fahrlässig mit diesem Sachverhalt in der Sache beschäftigt hat.

Die Teilaufgabe der PTB beim OPERA-Experiment war die Synchronisation der Uhren, womit auch  4 grundsätzliche Fragen in diesem Zusammenhang noch offen stehen, die von der PTB nicht (oder nicht verbindlich) beantwortet wurden, und zwar zusammengefasst aus der Ihrem Amt vorliegenden kompletten Korrespondenz mit der PTB:

1)  Wurde der Sagnac-Effekt  bei der Synchronisation der Uhren berücksichtigt?

2)  Trifft es zu, dass die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit bei der Interpretation der Messergebnisse des OPERA-Experiments als irrelevant angesehen werden können, wie es allgemein der Fall bei der GPS-Anwendung ist?

3)  Trifft es zu, dass bei der Auswertung der Messdaten beim OPERA-Experiment mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wurde, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“?

4)   Wenn ja, trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB zur Transformation der Zeit zwischen den beiden Systemen die Galilei-Transformation (t´ = t) und nicht die Lorentz-Transformation ( t´ = gamma ( t – x v / c^2 ) ) verwendet hat?

Die verbindliche Beantwortung dieser 4 noch offenen Fragen im Rahmen der Teilaufgabe der PTB bei der Synchronisation der Uhren beim OPERA-Experiment ist absolut unerlässlich,  um eine Auswertung der Daten und eine Interpretation der Messergebnissen durch qualifizierte Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Es besteht ein legitimierter Anspruch der Öffentlichkeit auf Beachtung des Informationsfreiheitsgesetztes und des  Art. 20 Abs. 3 GG durch Ihr Amt, der aus meiner Sicht hier missachtet wurde. Ich setze die zuständige Legislative als Kontrollinstanz Ihres Amts durch Kopie unserer Korrespondenz an die  5 politischen Fraktionen im Bundestag  damit in Kenntnis.

Für eine Antwort bzw. einen Zwischenbescheid bis zum 17. Juli 2013 danke ich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:

Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes
OStR Peter Rösch, Wissenschaftlicher Lehrer im Schuldienst B.-W.

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Informationsfreiheitsgesetz und Gebührenerhebung: LANUV NRW rudert zurück

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden 

Im Rahmen unserer Bemühungen seit April 2012, die notwendige Transparenz im öffentlichen Interesse bei diesen langjährigen und umstrittenen Tierversuchen herbeizuführen, wurden wir mit erheblichen Gebührenerhebungen der genehmigenden Behörde LANUV NRW konfrontiert, wogegen wir auch insgesamt 4 Klagen bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht haben, siehe:

Unrechtsmäßige Gebührenerhebung durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

Klagen gegen abschreckende Gebührenerhebungen des LANUV NRW, Recklinghausen

Spendenaufruf wegen abschreckenden Gebührenerhebungen der Behörde LANUV NRW

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Durch einen Artikel im Journalisten-Blog Ruhrbarone vom 01.10.2012 Informationsfreiheit: NRW-Umweltministerium setzt im Umgang mit Journalisten auf Abschreckung,  ist uns bekannt geworden, dass eine Klage gegen LANUV NRW in einem ähnlich gelagerten Fall auch eingereicht wurde, was Anlaß zu einer Anfrage des Landesabgeordneten Ralf Witzel vor dem Landesparlament NVW gegeben hat, siehe:

Informationsfreiheitgesetz: Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel

Wir haben den Abgeordneten Ralf Witzel am 03.02.13 davon  in Kenntnis gesetzt, daß wir auch mit dieser Problematik beim LANUV NRW konfrontiert wurden, siehe: Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW.

Ralf Witzel macht uns auf die Antwort auf seine Anfrage im Portal des Landesparlament NRW aufmerksam:

Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 570 vom 15. Oktober 2012
des Abgeordneten Ralf Witzel FDP
Drucksache 16/1151
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1465.pdf

Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass es statistisch keine Transparenz über die Gebühren-Praxis des LANUV NRW existiert, jedoch dass der Einzelfall, der vom Journalisten-Blog Ruhrbarone veröffentlicht wurde, inzwischen außergerichtlich geregelt wurde: LANUV NRW hat zurück gerudelt und eine Gebühr von 1.000 Euro auf 10 Euro zurückgesetzt:

Zitat aus Drucksache 16/1151:

In dem angeführten Einzelfall hatte das LANUV mit Bescheid vom 21. August 2012 einem Antragsteller eine Gebühr von 1.000 Euro für jeweils eine von zwei Anfragen in Rechnung gestellt. Die Höhe der festgesetzten Gebühren errechnete sich aus dem für die Bearbeitung der Anfrage entstandenen tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. 

Das MKULNV hat nach nochmaliger Prüfung unter besonderer Würdigung des Einzelfalles – es handelte sich um eine Anfrage der Presse ohne erwerbswirtschaftlichen Hintergrund – das Landesamt gebeten, den o.g. Gebührenbescheid abzuändern. Mit Änderungsbescheid vom 10. Oktober 2012 ist das Landesamt dieser Bitte nachgekommen und hat die Gebühren neu auf den unteren Rand des Gebührenspektrums (jeweils 10 Euro) festgesetzt. Zudem hat das Landesamt gegenüber dem zuständigen Verwaltungsgericht in dem über die Gebühr anhängigen Rechtsstreit eine Erledigungserklärung abgegeben.  

Na bitte, es geht doch…

Dagegen liegen unsere 4 Klagen wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW im Fall der Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum immer noch beim Verwaltungsgericht: Alle Urteile stehen noch aus.

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Siehe auch über die Genehmigungspraxis von Primatenversuchen an der Ruhr-Universität Bochum durch das LANUV NRW, worüber wir auch den Abgeordneten Ralf Witzel in Kenntnis gesetzt haben:

Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe

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G.O. Mueller ist ein Whistleblower

Ich verweise auf meinen Blog-Eintrag Schmähkritik im Internet: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess über ein aktuelles Gerichtsurteil, das ich im MAHAG-Forum zur Diskussion gestellt habe. Nachstehend gebe ich einen Austausch aus dieser Diskussion wieder:

 

13.06.2013 – Zitat Kurt:

[...] PS: als ich anfing mich für die Natur zu interessieren war ich noch so naiv und glaubte dass es bei Physik um das Verstehen der Natur geht, dass da nur Leute aktiv sind die nach der “Wahrheit” suchen, und das ohne Ansehen der Person oder Naturvorstellungen (Theorien). 

Gefunden hab ich, neben vereinzelten Ausnahmen, Hass, Glaubensverhalten, Rechthaberei, Brutalität und Unterdrückung.

 

14.06.2013 – Zitat Jocelyne Lopez:

Das beschreibt haargenau meine eigene, naive Anfangsvorstellung und das beschreibt haargenau, was ich seit fast 10 Jahren erfahre.

Im laufen der Zeit ist mir aber langsam etwas ganz klar geworden: Es geht nicht primär um meine Person, es geht ganz eindeutig primär um das GOM-Projekt, das ich in der Öffentlichkeit unter meinem bürgerlichen Namen mit Ekkehard Friebe vertrete.

Und ich sehe es so:

- GOM ist ein Whistleblower.

- GOM gefällt also gar nicht den Lobbys, die von den jetzigen Zuständen in der theoretischen Physik irgendeinen Vorteil beziehen (berufliche Position, Karriere, Ansehen, Einfluß), also die üblichen Motivationen einer Lobby: Geld und Macht.

- Einzelne, wenige Personen aus diesen Lobbys – eine Handvoll, die jedoch über genug kriminelle Energie verfügen – versuchen mit unlauteren Mitteln unter dem Schutz der Anonymität das GOM-Projekt zu vernichten, bevor es zu viel Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit gewinnt. Das ist das Ziel und die Motivation des anonymen Internetprangers Alpha Centauri/RelativKritisch seit spätestens 2006 und seines nachträglichen Anhangs Esowatch/Psiram.

- Wenn es darum geht, Menschen auf dem Pranger zu setzen, zu peinigen und zu verfolgen, kann man mit absoluter Sicherheit davon ausgehen, dass man leicht eine ganze Menge von freiwilligen Mitläufern und Mittätern zum Mithetzen und Mitpöbeln gewinnen wird. Ist so, war immer so, und möglicherweise wird es leider immer so sein. Ich hoffe nicht, ich glaube an den Mensch, ich glaube an unsere Spezies, an ihr angeborenes Streben nach dem Gute und an ihre ethische Evolution – aber es ist eine andere Geschichte.

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Schmähkritik im Internet: Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess

Ich mache auf eine Diskussion im MAHAG Forum aufmerksam:

 

Ekkehard Friebe und Jocelyne Lopez gewinnen einen Prozess 

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Genehmigte Primatenversuche in Bochum vom LANUV NRW: Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum vor dem Hintergrund der Aufnahme des Tierschutzes in der deutschen Verfassung 2002 und der Erklärung des Tierschutzes als Staatsziel tatkräftig in Frage. Wir haben unsere Auseinandersetzung mit der genehmigenden Behörde (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen – LANUV NRW) seit April 2012 in diesem Blog zusammengestellt, siehe: Primatenversuche in Bochum: Auseinandersetzung mit Behörden.

Unsere Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde LANUV NRW wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz §§ 7 und 8,  sowohl für die Tötung der Versuchstiere als auch für die  Genehmigung der Versuche selbst, wurde von der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Bochum, sowie von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm eingestellt.

Am 27.03.2013 haben wir eine erneute Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm wegen Einstellung des Verfahrens eingereicht, siehe: Primatenversuche in Bochum: Beschwerde wegen Einstellung unserer Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm.

Nachstehend die weitere Entwicklung:

 

19.04.2013 – Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Hamm auf unsere Beschwerde vom 27.03.13

AZ 2 Zs 706/13
Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Ruhr Universität Bochum u.A.
wegen Straftat nach dem Tierschutzgesetz
41 Ujs 61/12 StA Bochum
Ihre Eingabe vom 27.03.2013
 

Sehr geehrte Frau Urban, 

auf Ihre vorbezeichnete Eingabe, die ich als Gegenvorstellungen gegen meinen Bescheid vom 08.03.2013 – 2 Zs 706/13 – ansehe, habe ich den Sachverhalt erneut geprüft, mich jedoch auch unter Berücksichtigung Ihres Vorbringens zu einer Abänderung der Entscheidung nicht veranlasst gesehen. Neue entscheidungserhebliche Tatsachen sind nicht vorgetragen. 

Ihre Gegenvorstellungen, die mir auch im Übrigen zu Maßnahmen keinen Anlass geben, weise ich daher als unbegründet zurück. 

Nachdem der Sachverhalt nunmehr wiederholt geprüft worden ist, vermag ich Ihnen auf weitere Eingaben in dieser Sache, die neues erhebliches Tatsachenvorbringen nicht enthalten, einen Bescheid nicht mehr in Aussicht zu stellen. 

Hochachtungsvoll
Im Auftrag

Feld-Geuking
Leitende Oberstaatsanwältin

 

10.06.2013 – Beschwerde an die Generalbundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe

Betr.:
Ermittlungsverfahren gegen das LANUV NRW
wegen Verdacht auf Vergehen gegen das Tierschutzgesetz
bei den Primatenversuchen an der Ruhruniversität Bochum

Meine Strafanzeige vom 05.11.2012 (41 UJs 61/12 StA Bochum)

Hier: Widerspruch und Beschwerde wegen Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft Bochum, sowie durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde wegen Einstellung des Verfahrens in obiger Angelegenheit aufgrund der aus meiner Sicht unsachgemäßen und willkürlichen Entscheidungen der betroffenen, zuständigen Staatsanwaltschaften. 

Meine ausführlich begründete Strafanzeige wegen Verstößen gegen das Tierschutz-gesetz bei der Genehmigung der Primatenversuche an der Ruhruniversität Bochum durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Recklinghausen (LANUV NRW)  wurde durchgehend auf dem hierarchischen Dienstwege durch die unzutreffende Behauptung abgewiesen, dass es sich lediglich um Vermutungen handeln würden und dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten des LANUV NRW vorlägen:
 

08.03.13 – AZ: 2Zs 706/13 – Staatsanwaltschaft Bochum – Oberstaatsanwältin Rosenbaum:

Zitat:
Ihre lediglich auf Vermutungen beruhende Behauptung, das zuständige Landesamt habe die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Forschungsvorhabens nur unzureichend bzw. überhaupt nicht geprüft, gibt zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen keinen Anlass.“
Zitatende

 

19.04.13 – AZ: 2Zs 706/13  – Generalstaatsanwaltschaft Hamm – Leitende Oberstaatsanwältin Feld-Geuking:

Zitat:
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Genehmigung des Forschungsvorhabens der Ruhr-Universität Bochum fehlerhaft oder unter Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände erfolgt ist, ergeben sich bereits nach Ihrem Vorbringen nicht.“
Zitatende

 

Die Belege, dass ein gesetzwidriges Verhalten der genehmigenden Behörde sehr wohl vorliegt, so dass mein Vorbringen keinesfalls auf  bloße Vermutungen beruht, wurden von dem LANUV NRW selbst in seinen Antworten vom 27.07.12 (siehe Anlage 1) und  11.01.2013 (siehe Anlage 2) auf meine Bürgeranfragen vorgebracht: 

Die §§ 7 und 8 TierSchG schreiben nämlich vor, dass die genehmigende Behörde folgende Voraussetzungen vor Erteilung der Genehmigung zu prüfen hat:

1) Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen.

2) Nachweis von brauchbaren Ergebnissen für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren.

3) Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden. 

Die genehmigende Behörde LANUV NRW teilt jedoch in ihren Antworten auf meine Bürgeranfragen mit,  dass diese gesetzlich einzuholenden Informationen ihr nicht vorgelegen haben und somit als Tatsache feststeht, dass sie ihrer gesetzlichen Prüfungspflicht bei Erteilung der Genehmigung nicht nachgekommen ist: 

Im Kontext der gesetzlichen Auflagen der Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen:

Meine Frage vom 15.05.2012:
Seit wann werden Primatenversuche in Bochum durchgeführt?

Antwort des LANUV NRW – Brief vom 27.12.2012:
Hierüber liegen meiner Behörde keine Angaben vor.“

 

Im Kontext der gesetzlichen Auflage des Nachweises von brauchbaren Ergebnissen für die Gesundheit oder das Wohlbefinden von Menschen und Tieren:

Antworte des LANUV NRW – Brief vom 11.01.2013:
Diese Informationen liegen meiner Behörde nicht vor“.

 

Im Kontext der gesetzlichen Auflage der Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden: Meine Frage vom 03.08.2012, ob die Behörde vor Erteilung der Genehmigung geprüft habe, ob tierversuchsfreie Alternativ-forschungsmethoden zur Verfügung stehen (Zentralstelle ZEBET), wurde ignoriert.

 

Vor diesem Hintergrund ist die durchgehende Behauptung der Staatsanwaltschaften auf den Dienstweg unhaltbar und als völlig willkürlich  anzusehen, dass mein Vorbringen auf bloße „Vermutungen“ beruhe und keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten vorlägen. Das Beharren auf dieses Totschlagargument dokumentiert aus meiner Sicht eine mangelnde und fahrlässige Beschäftigung in der Sache durch die betroffenen Staatsanwaltschaften.  

Diese Behauptungen der Staatsanwaltschaften werden darüber hinaus auch von der Tatsache widerlegt, dass sogar die Aufsichtsbehörde des LANUV NRW (das Umweltministerium NRW) in der Mitteilung ihrer  Prüfungsergebnisse  meiner diesbezüglichen Fachaufsichtsbeschwerde vom 06.10.2012 zugeben musste, dass die Kontrolle der gesetzlichen Auflagen bei der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum unzureichend war. Es wurde zukünftige  Verbesserung versprochen, was auch anläßlich einer Gesprächsrunde am 14.03.2013 auf Einladung des Ministeriums angesprochen wurde.   

Dass im Kontext meiner Anzeige über die Rechtsmäßigkeit der Genehmigung der Primatenversuche in Bochum sehr wohl begründete Anhaltspunkte für eine Prüfung durch die Gerichtsbarkeit vorliegen, wird auch durch die Tatsache belegt, dass eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung im Rahmen von gleichen Versuchen an Primaten an der Universität Bremen stattfindet, die sich aktuell vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig austrägt.  

Es ist aus meiner Sicht nicht nur befremdlich, sondern im höchsten Maße  bedenklich, dass in unserer demokratischen Gesellschaftsordnung Staatsanwaltschaften willkürlich den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung bei nachgewiesenen Verstößen gegen geltende Gesetze versperren und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit nicht erheben.   Somit wird der legitimierte Anspruch jedes Bürgers auf eine Kontrolle der Exekutive durch die Judikative auf den Dienstweg stillschweigend außer Kraft gesetzt. Das ist aus meiner Sicht inakzeptabel. 

Ich berufe mich weiterhin auf § 258 StGB und möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Beachtung des  Art. 20a GG hinweisen, der seit 2002 den Tierschutz als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang angehoben hat, sowie nach Erfüllung des Art. 20 Nr. III GG. 

Ich beantrage Rechtsschutz beim Gericht. 

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit ehrenamtlichen Grüßen

Gisela Urban
1. Vorsitzende Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

 

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Siehe auch in diesem Blog:

Das Land Nordrhein-Westfalen strebt ein absolutes Verbot für Versuche mit Menschenaffen an

Informationsfreiheitgesetz: Anfrage des Abgeordneten Ralf Witzel

Ansprache an den Abgeordneten Ralf Witzel wegen Gebührenerhebung des LANUV NRW

Klagen gegen abschreckende Gebührenerhebungen des LANUV NRW, Recklinghausen

Unrechtsmäßige Gebührenerhebung durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde für die Primatenversuche an der Ruhr-Universität Bochum

 



CERN-Neutrino-Experiment: 1. Erinnerung an meine Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister Philipp Rösler

Ich verweise auf meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013 an Bundesminister Philipp Rösler wegen widersprüchlicher Informationen durch die  Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zur Interpretation der Messergebnisse des CERN-Neutrino-Experiments, die bis heute nicht beantwortet wurde. Aus diesem Grund habe ich heute folgende Erinnerung geschickt:

 

 

An Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin (Kontaktformular:  https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html )

Cc:
Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – Volker Kauder – fraktion@cducsu.de

Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag  – Dr. Frank-Walter Steinmeier – oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag – Rainer Brüderle – pressestelle@fdp-bundestag.de

Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Bundestag – Dr. Gregor Gysi – fraktion@linksfraktion.de

Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag – Renate Künast / Jürgen Trittin – info@gruene-bundestag.de

 

Betr.: Meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013 (nachstehend)
wegen widersprüchlicher Informationen durch die  Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zur Interpretation der Messergebnisse des CERN-Neutrino-Experiments
 
Datum: 05.06.2013

Sehr geehrter Herr Bundesminister Philipp Rösler,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete, 

ich erinnere an meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 03.05.2013 in obiger Angelegenheit und bitte Sie, mich über den Bearbeitungsstand meiner Beschwerde zu informieren. Ich möchte weiter auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und des Art. 20 (3) Grundgesetz hinweisen. 

Für die Mitteilung der Ergebnisse der Prüfung meiner Fachaufsichtsbeschwerde durch Ihr Amt bzw. für einen Zwischenbescheid bis zum 05. Juli 2013 bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

 

Mitunterzeichner:

Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes
OStR Peter Rösch, Wissenschaftlicher Lehrer im Schuldienst B.-W.

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Die offizielle Wissenschaftskommunikation über die Relativitätstheorie ist gesetzwidrig

Ich verweise auf meine Blog-Einträge

Erneute Zensur von Kommentaren im Blog von Markus Pössel bei SciLogs
und
CERN-Neutrino-Experiment: Markus Pössel möchte eine Hinterfragung bei SciLogs auf einen illegalen Internetpranger verlagern

im Rahmen des Artikels und der Diskussion Wissenschaft ohne Faszination? des Bloggers Markus Pössel bei SciLogs, und gebe nachstehend einen weiteren Austausch über diese Diskussion aus dem MAHAG-Forum wieder:  

 

03.06.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez: 

Nein, verboten ist es nicht in einer offenen Internet-Plattform wie Sci-Logs zu posten, wo zum Beispiel ein offizieller Vertreter und Spezialist der Relativitätstheorie einen Artikel zur Diskussion stellt, worin auch die offizielle Wissenschaftskommunikationspolitik über diese Theorie gegenüber der Öffentlichkeit als Beispiel herangezogen wird: [...]

 

03.06.2013 – Zitat von contravariant: 

Ich habe auch nicht gesagt, dass es verboten wäre. Ich habe nach dem Sinn von deinen Postings dort gefragt. Das lief doch bisher immer so ab: Du postest da, dir wird gesagt, dass deine Postings off-topic sind, du mokierst dich (in deinem Blog) über die ganzen Stalker da, deine Postings werden gelöscht, du mokierst dich in deinem Blog über Scilog und Herrn Pössel. Das wird jetzt die wievielte Iteration davon?

 

03.06.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Der Ablauf ist ganz anders als Du es schilderst, Du hast wohl Tomaten auf den Augen, guck Dir den Blog-Artikel von Pössel und die Kommentare noch einmal an: 

  • Ich poste nach ein paar Austauschen von Teilnehmern sachlich etwas über die Wissenschaftskommunikationspolitik bzgl. der Relativitätstheorie, weil das Thema Relativitätstheorie und Wissenschaftskommunikation mich interessieren (mein gutes Recht) und im Artikel ausgerechnet die Wissenschaftskommunikationspolitik über die Relativitätstheorie von Pössel selbst angesprochen wurde – also nichts mit off-topic, sondern im Gegenteil voll on-topic…

  • Pössel antwortet gleich unsachlich und off-topic, wie unangenehm es sei für ihn, dass “solche Leuten” (= die “cranks”) sich melden und verlinkt völlig unsachlich und off-topic auf einen reinen ad hominem Blog-Artikel von ihm aus dem Jahre 2010 mit ausschließlich ad hominem Kommentaren über mich und die “cranks“, neuerdings von ihm als “unorthodoxe Kritiker” umgetauft… 
     
  • Ich antworte dann sachlich auf einen Beitrag des Teilnehmers Chrys und mache auch darauf aufmerksam, dass ich bei dem Experten der Relativitätstheorie Markus Pössel die sachliche und fachliche Behandlung der Thematik Relativitätstheorie (also nicht die Behandlung der Thematik “cranks“, die er dagegen ergiebig breittritt…) in seinen Blogs bei SciLogs seit 2010 vermisse – was nicht gerade für eine professionelle Wissenschaftskommunikation über die Relativitätstheorie zeugt… 
     
  • Pössel löscht kurzer Hand meine zwei letzten Kommentare (ein davon “aus Versehen“) und schickt mich auf Empfehlung des notorischen Stalkers Manuel Krueger zur Weiterbehandlung der Thematik zum illegalen Internetpranger “RelativKritisch / Alpha Centauri“, wobei er sehr wohl weiß, dass ich mich dort nicht beteilige (ich habe ja Strafanzeige gegen diesen Internetpranger erstattet) und dass ich dort seit Jahren massiv anonym angegriffen, verleumdet und beleidigt werde, zusammen mit den anderen ‘”cranks” – was auch nicht gerade von einer professionellen Wissenschaftskommunikation durch Markus Pössel zeugt. Die anonymen Kommentare auf den Gastbeitrag von Dr. Wolfgang Engelhardt bei diesem illegalen Internetpranger haben auch nichts mit einer seriösen Wissenschaftskommunikation zu tun – davon konnte sich Markus Pössel beim Aufrufen des empfohlenen Links des notorischen Stalkers Manuel Krueger ja selbst überzeugen… 

So läuft es ab, Du hast wohl Tomaten auf den Augen…

 

03.06.2013 – Zitat von contravariant 

Dann läuft es so ab, ok. – Dann noch nochmal zurück zu meiner ursprünglichen Frage: Wenn du weißt, dass du dort auf eine Art und Weise behandelt wirst, die dir nicht passt, warum postest du dann trotzdem immer wieder dort?

 

04.06.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Genau, es läuft so ab. Gut, dass Du es jetzt erkennst – lieber spät als nie…

Zitat contravariant: “Dann noch nochmal zurück zu meiner ursprünglichen Frage: Wenn du weißt, dass du dort auf eine Art und Weise behandelt wirst, die dir nicht passt, warum postest du dann trotzdem immer wieder dort?

Um zu zeigen,

  • dass die offizielle Wissenschaftsinformationspolitik über die Relativitätstheorie daraus besteht, die öffentliche sachliche und fachliche Hinterfragung dieser Theorie durch Ignorieren, Ausblendung, Totschweigen bzw. Zensur zu verhindern, was zum Beispiel anläßlich des teuren Einstein-Jahrs 2005 schon deutlich zu erkennen war (wo übrigens Markus Pössel dabei offiziell schon voll im Einsatz war), siehe: Zensur im Gästebuch zum Einstein-Jahr 2005
    .
  • dass die offizielle Wissenschaftsinformationspolitik dabei nicht zurückschreckt, sich illegalen Einrichtungen wie dem anonymen Internetpranger „RelativKritisch / Alpha Centauri“ (Gründungsjahr 2005/2006) zu bedienen, um die Hinterfragung der Relativitätstheorie durch massive und gravierende anonyme Angriffe auf die Privatpersonen der Kritiker zu verhindern.

Diese offizielle Wissenschaftsinformationspolitik über die Relativitätstheorie verstößt nicht nur ethisch, sondern rechtlich gegen den Standard guter wissenschaftlicher Praxis und gegen diverse geltende Gesetze, einschließlich Gesetzen, die in der Verfassung angesiedelt sind (Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 1 GG).

 



CERN-Neutrino-Experiment: Markus Pössel möchte eine Hinterfragung bei SciLogs auf einen illegalen Internetpranger verlagern

Ich verweise auf meinen gestrigen Blog-Eintrag Erneute Zensur von Kommentaren im Blog von Markus Pössel bei SciLogs über Löschungen von zwei Kommentaren von mir durch den Blogger Markus Pössel und gebe nachstehend einen Austausch über diesen Vorfall aus dem MAHAG-Forum wieder: 

 

02.06.2013 – Zitat von contravariant:

Wenn dir Scilog so überhaupt nicht gefällt, warum postest du dann da überhaupt?

 

02.06.2013 – Zitat von Chief:

Ist das zufällig verboten?

 

03.06.2013 – Zitat von Jocelyne Lopez:

Nein, verboten ist es nicht in einer offenen Internet-Plattform wie SciLogs zu posten, wo zum Beispiel ein offizieller Vertreter und Spezialist der Relativitätstheorie einen Artikel zur Diskussion stellt, worin auch die offizielle Wissenschaftskommunikationspolitik über diese Theorie gegenüber der Öffentlichkeit als Beispiel herangezogen wird:

Zitat Markus Pössel:

[...] Eine Reihe von Wissenschaftskommunikations-Aktionen zäumen das Pferd allerdings, aus welchem Grunde auch immer, von hinten auf. Der Trend fängt bereits bei dem wohl offiziellsten Indikator der deutschen Wissenschaftskommunikationspolitik an, nämlich bei den Wissenschaftjahren des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. …

[...] Das Einsteinjahr 2005 war von der Themenwahl her ein Sonderfall, aber da Einsteins Themen von Quantentheorie bis zu den Relativitätstheorien ja regelrechte Musterbeispiele für die Faszinationskraft der Physik sind, …

Markus Pössel spricht sogar die prinzipielle Berechtigung der Öffentlichkeit an, im Rahmen der Wissenschaftskommunikation Themen zu hinterfragen bzw. kritisch zu behandeln:

Zitat Markus Pössel:

Und meiner Erfahrung nach lässt sich diese Erkenntnisse auf alle Versuche übertragen, Menschen dafür zu interessieren, sich näher mit wissenschaftlichen Themen zu beschäftigen. Ziemlich unabhängig davon, warum man möchte, dass sich die Menschen mit Wissenschaft beschäftigen – ob als Nachwuchswerbung, um Akzeptanz zu schaffen oder zu erhalten, oder um im Gegensatz Menschen zum Hinterfragen anzuregen: am Anfang sollten die Themen, Fragestellungen, Erkenntnisse stehen, die Wissenschaft für die Wissenschaftler selbst zu einem so fesselnden Gebiet machen. Wer diesen Aspekt ausklammert, muss sich nicht wundern, wenn das allgemeine Interesse gering bleibt. [Hervorhebung in rot von J. Lopez]

Verboten ist es also für keinen Mensch in der populärwissenschaftlichen Plattform SciLogs eine Theorie zu hinterfragen und ein Fallbeispiel wie die Relativitätstheorie heranzuziehen, wo es eh schon vom Blogger selbst herangezogen wurde.

Verboten ist es dagegen vom Blogger diese Hinterfragung bei SciLogs zu unterbinden und sie ausdrücklich auf einen langjährigen, illegalen Internetpranger wie Relativkritisch zu verlagern, wo jetzt schon nach ein paar Beiträgen ersichtlich ist, dass die Hinterfrager wie üblich seit Jahren anonym persönlich angegriffen und beleidigt werden:

02.06.13 – Zitat Markus Pössel:

[...] siehe Link von Herrn K rüger, auch auf Relativ kritisch diskutiert werden können, fange ich jetzt wieder an, allzu themenfremde Kommentare zu löschen.

Der Hinweis auf eine Verlagerung der Diskussion über diese Thematik auf diesen illegalen Internetpranger ist strafrechtlich verboten bzw. macht sich damit Markus Pössel rechtlich allen anonymen Angriffen und Beleidigungen gegen namentlich genannte Personen in diesem illegalen Internetpranger zu eigen und möchte dafür bewußt persönlich rechtlich haften.

 



Erneute Zensur von Kommentaren im Blog von Markus Pössel bei SciLogs

Ich gebe nachstehend einen Kommentar von mir wieder, der von Markus Pössel in seinem Blog bei SciLogs Wissenschaft ohne Faszination? zensiert wurde, siehe hier die Ankündigung der Löschungen:

 

01.06.2013 – 19:28 Uhr – Zitat von Markus Pössel:

Mit der Frage, was hinter den (wenigen) steckt, die das Vertrauen in die herkömmliche Wissenschaft offenbar gänzlich verloren haben, werde ich mich in Zukunft sicher auch noch weiter auseinandersetzen. Meine unschönen Erfahrungen mit solchen Leuten hatte ich ja früher bereits in dem Blogbeitrag Diskussionen mit unorthodoxen Kritikern beschrieben.

Dass die Faszination in der breiten Öffentlichkeit allgemein in Vertrauensverlust umgekippt wäre, wie Ihr Kommentar zu implizieren scheint, sehe ich allerdings beim besten Willen nicht. In Bereichen wie Gentechnik vielleicht; in der theoretischen Physik sehe ich dafür keine Anzeichen

 

02.06.2013 – 10:08 Uhr – Zitat von Jocelyne Lopez (kurz darauf von Markus Pössel gelöscht):

Ja, es ist schon bekannt, dass Sie sich seit Jahren bei der Hinterfragung der etablierten Physik, insbesondere der Relativitätstheorie, ausschließlich ad hominen Äußerungen über „solche Leuten“ äußern, sowie von anonymen Teilnehmern dulden und fördern – sprich über die „cranks, wie Sie es vor Einführung Ihres neuen Begriffs „unorthoxe Kritiker“ zu nennen pflegen.

In Ihrer Aufklärungsreihe „Einstein verstehen – Ein Blog-Experiment“, die seit Dezember 2010 läuft, haben Sie dagegen bis jetzt mit keinem einzigen Wort das Thema Relativitätstheorie behandelt, sowie jegliche Fragen darüber unterdrückt bzw. bis zu einem hypothetischen Zeitpunkt (Sankt Niemerleinstag?) verschoben. Muss man so professionelle Wissenschaftskommunikation und Faszinationskraft der Wissenschaft in der Öffentlichkeit verstehen?

Zitat Markus Pössel: “Dass die Faszination in der breiten Öffentlichkeit allgemein in Vertrauensverlust umgekippt wäre, wie Ihr Kommentar zu implizieren scheint, sehe ich allerdings beim besten Willen nicht. In Bereichen wie Gentechnik vielleicht; in der theoretischen Physik sehe ich dafür keine Anzeichen.“

Ein deutliches Anzeichen hätten Sie allerdings in dem von mir angeführten Fallbeispiel “CERN-Neutrino-Experimente” erkennen können, eine Thematik, die Sie selbst in einem Blog-Artikel bei SciLogs zur Diskussion gestellt haben, wobei Sie wiederum mit keinem einzigen Wort zur Beseitigung der aufgezeichneten Unklarheiten beigetragen haben, siehe: Dr. Wolfgang Engelhardt über das Neutrino-Experiment.

Muss man so professionelle Wissenschaftskommunikation und Faszinationskraft der Wissenschaft verstehen?

Und können Sie als Experte der Relativitätstheorie und Profi der Wissenschaftskommunikation die 4 einfachen Fragen beantworten, die wir an die zuständigen und verantwortlichen öffentlichen Stellen gestellt haben:

CERN-Neutrinoexperiment: Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister Philipp Rösler

1) Trifft es zu, dass die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit und Irrelevanz bei der routinemäßigen GPS-Anwendung nicht berücksichtigt werden, was gegebenenfalls im Widerspruch zu Auskünften der PTB stünde?

2) Trifft es zu, dass experimentell nachgewiesen wurde, dass der Sagnac-Effekt gilt und dementsprechend das Licht mit c+v läuft, was gegebenenfalls im Widerspruch zu Auskünften der PTB stünde?

3) Trifft es zu, dass bei der Auswertung der Messdaten mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wird, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“?

4) Wenn ja, trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB zur Transformation der Zeit zwischen den beiden Systemen die Galilei-Transformation (t´ = t) und nicht die Lorentz-Transformation ( t´ = gamma ( t – x v / c^2 ) ) verwendet?

Oder kann in der theoretischen Physik die Wissenschaftskommunikation nur mit der Geburtszange erzwingt werden?

Viele Grüße
Jocelyne Lopez



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